Natascha M. aus dem Bezirk St. Pölten-Land (47) weiß nicht mehr weiter: Mit 30 Euro im Monat soll die Alleinerzieherin ihre 16-jährige Tochter Joelle (alle Namen geändert, Anm.) künftig durchbringen. So entschied es jetzt das Bezirksgericht St. Pölten.
Wie es dazu kam? "Der Kindesvater drückte sich schon immer erfolgreich vor den Alimentsleistungen. Er bezahlt nichts, nur einmal im Jahr, wenn eine gerichtliche Aufforderung kommt", schildert die Akademikerin geknickt gegenüber "Heute".
Genau für solche Fälle hat der Staat eigentlich ein Instrument vorgesehen, das verhindern soll, dass Kinder in die Armut schlittern: Den Unterhaltsvorschuss. Dabei wird jenes Geld, das ein unterhaltspflichtiges Elternteil eigentlich für sein Kind zahlen müsste, vom Staat vorgestreckt. Kontrolliert und exekutiert wird das Ganze vom Jugendamt.
Im Fall von Joelle wären es eigentlich 490 Euro gewesen. Ausgegangen war man bei den ursprünglichen Berechnungen von einem geschätzten Einkommen des Vaters von 2.250 Euro pro Monat.
Weil das Unternehmen des Mannes aber in die Insolvenz geschlittert war und geschlossen werden musste und der Vater seither arbeitslos und immer wieder krank gemeldet ist, senkte das Gericht die monatliche Unterstützung. Seit April 2023 erhält Natascha M. also nur noch 30 Euro pro Monat. Laut Begründung im Gerichtsbeschluss handle es sich bei den 30 Euro um die Höhe des Familienzuschlags beim Arbeitslosengeld, das Joelles Vater bezieht.
"Das Leben ist extrem teuer und schwer geworden", klagt die 47-Jährige, die seit der Pandemie selbst arbeitslos ist und sich und ihre beiden Kinder mit der Notstandshilfe durchbringen muss, und fügt hinzu: "Durch die Blume soll das heißen: ich komme für ALLES selbst auf oder sie soll arbeiten gehen? Ein Mädchen mit tollen Noten und dem Ziel, dass sie studieren gehen möchte, damit sie mal ein besseres Leben hat als ich ... Wir fühlen uns vom Staat im Stich gelassen."