Wirtschaft

Allergiehinweise: Ärger über Ausnahmen

Heute Redaktion
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Wirte protestieren gegen eine Ausnahme der Allergen-Kennzeichungspflicht bei Zeltfesten von Vereinen und Feuerwehren. Denn durch die Ausnahmeregelung wird für sie die Wettbewerbsverzerrung noch gravierender.

Wirte protestieren gegen eine Ausnahme der bei Zeltfesten von Vereinen und Feuerwehren. Denn durch die Ausnahmeregelung wird für sie die Wettbewerbsverzerrung noch gravierender. Neu ist auch, dass die Wirte eine verpflichtende Rezeptdatenbank brauchen, in der die Inhaltsstoffe aufgelsitet sind.

Künftig müssen Wirte 14 Zutaten, die Allergien auslösen können, auf die Speisenkarte schreiben. Diese EU-weite Vorschrift gilt allerdings ausschließlich für Unternehmen, nicht aber für Private.

Privatpersonen, die Speisen für einen wohltätigen Zweck herstellen, oder auch für Schulen und Kindergärten, sind ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Feuerwehrfeste, wenn Lebensmittel von Privaten hergestellt und verkauft werden.

Rechtliche Schritte angekündigt

Diese Ausnahme löst Empörung bei den Wirtevertretern aus, denen Vereins-Zeltfeste bis jetzt schon ein Dorn im Auge sind. Guntram Jilka von der Wirtschaftskammer gegenüber dem ORF: „Die Ungleichheit ist die Wettbewerbsverzerrung.“ Die Wirte-Vertreter kündigen rechtliche Schritte an und wollen Hilfe beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb suchen.

 

Verpflichtende Rezeptdatenbank

Auch eine mündliche Information über mögliche allergene durch die Kellner ist künftig erlaubt. Was sich dadurch ändert, ist, dass  in der Küche sämtliche Aufzeichnungen über die Rezepte aufliegen müssen,  die allergenen Stoffe ausweisen.

Computerprogramm von Wirtschaftskammer

Neu ist also eine verpflichtende Rezeptdatenbank, in der der Kellner sofort nachschauen kann. Die Wirtschaftskammer werde den Gastronomen ein Computerprogramm zur Verfügung stellen, das die allergenen Stoffe herausfiltert, wenn man ein Rezept eingibt.