Österreich

Altenpflegerin soll Haus in Brand gesteckt haben

Heute Redaktion
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Eine polnische Pflegerin (54), die im Haus ihrer Klientin Feuer gelegt hat, wurde nun vom Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Gleich neun Feuerwehren mussten in der Nacht zum 11. Juli zu einem Wohnhausbrand in Frankenburg (Bez. Vöcklabruck) ausrücken. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte befanden sich eine Seniorin (88), ihre Tochter sowie ihr Enkel in Sicherheit. Sie hatte sich rechtzeitig ins Freie retten können (wir berichteten)

Von der polnischen Pflegerin (54), die ebenfalls im Haus wohnte, fehlte allerdings vorerst jede Spur. Erst im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion entdeckten die Helfer die 54-Jährige in einem nahegelegenen Wald. Sie war nur spärlich bekleidet, unterkühlt und wirkte verwirrt.

Wie der Staatsanwalt nun vor Gericht ausführte, hat sie zuvor das Feuer im Haus gelegt. Die Flammen sollen von ihrem Zimmer und jenem der Pensionistin ihren Ausgang genommen haben, teilten die Ermittler nach den Untersuchungen mit.

Dank Kater "Pauli" bemerkte Seniorin das Feuer



Die Seniorin war auf den Brand aufmerksam geworden, weil ihr Kater "Pauli" auf ihren Bauch gesprungen war und sie geweckt hatte. Danach hatte sie ihre im Stock darüber lebende Familie alarmiert.

Am Donnerstag musste sich die Pflegerin wegen Brandstiftung und versuchten Mordes verantworten. Aus einem psychiatrischen Gutachten geht hervor, dass die Altenpflegerin psychisch krank ist, und daher auch nicht zurechnungsfähig sei.

Als Anlassdelikte sahen die Geschworenen, die in allen Punkten einstimmig entschieden, Mordversuch und Brandstiftung. Am späten Nachmittag erging dann das Urteil. Die 54-Jährige muss in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (rechtskräftig).

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    (mip)