Österreich

Altersteilzeit: Antritt erst später möglich

Heute Redaktion
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
Bild: AK Niederösterreich/Vyhnalek

Mehr als 40 Berufsjahre hatte Hans Z. bereits gesammelt, als er von Altersteilzeit hört. Die Idee gefällt dem 58-Jährigen. „Wann kann ich frühestens in Altersteilzeit gehen?", fragt er die AK Niederösterreich.

Bislang war es möglich, bereits sieben Jahre vor dem Erreichen des Regelpensionsalters in Altersteilzeit zu gehen. Eine kürzliche Gesetzesänderung aber sieht eine schrittweise Erhöhung des Zugangsalters seit Anfang 2019 vor.

Für Hans Z. bedeutet das, dass er statt bereits mit 58 Jahren erst mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in Altersteilzeit gehen kann, also fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter. Übrigens: Auf Altersteilzeit gibt es keinen Rechtsanspruch, sie ist Vereinbarungssache mit dem Arbeitgeber.

„Möchten Sie sich über diese Möglichkeit weiter informieren? Unsere ExpertInnen stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000. (wes)