Österreich

Amokfahrer Alen R. war starker Cannabis-Raucher

Heute Redaktion
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Am Mittwoch wird in Graz der Prozess gegen Alen R. (27) fortgesetzt, der am 20. Juni des Vorjahres bei einer Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und mehr als 100 verletzt hat. Sachverständige und Zeugen sind am Wort.

Am Mittwoch wird in Graz der fortgesetzt, der am 20. Juni des Vorjahres bei einer Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und mehr als 100 verletzt hat. Sachverständige und Zeugen sind am Wort.

Alen R. trat wieder in seinem "Unschuldsanzug" auf: Ganz in Weiß betrat er am Mittwoch Morgen den Saal am Grazer Straflandesgericht. Gutachter sollen am zweiten von neun anberaumten Prozesstagen Einblicke in seinen psychischen Zustand geben. 

Cannabis im Schweizer Tee?

Der erste Gutachter erklärt, der Betroffene (die Staatsanwaltschaft beantragte die Einlieferung, daher wird R. nicht "Angeklagter" genannt) habe Cannabis geraucht. Er sei ein starker, chronischer Konsument gewesen. Zum Zeitpunkt der Amokfahrt habe man in seinem Blut aber nur geringste Mengen nachgewiesen. Auf Nachfrage zum Drogenkonsum antwortete der Amokfahrer wieder mit einer Verschwörungstheorie: Seine Ex-Frau müsse ihm wohl Cannabis in seinen Schweizer Tee gemischt haben.

PKW war fahrtüchtig

Der nächste Sachverständige hat das Auto des Amokfahrers untersucht. Es sei "in vollem Umfang fahrtüchtig" gewesen, so sein Urteil. Obwohl die Airbags während der Bluttat nicht ausgelöst hatten, konnte der Experte keine Manipulationen feststellen. Im Gerichtssaal wurde erneut ein Video von der Amokfahrt gezeigt. Zu sehen: Die Bremslichter leuchten nicht auf, der Amokfahrer hält "voll drauf", sagt der Richter. Mit mindestens 40 bis 50 Stundenkilometern war R. durch die Innenstadt gedonnert, so der Sachverständige.

"Wahnhaftes Denken"

Es folgten weitere schreckliche Details: Ein Mediziner gab Auskunft über die Verletzungen der Todesopfer - Brüche, Risse, Quetschungen. Der Amokfahrer selbst nehme Medikamente, die bei Schizophrenie verabreicht werden - das könnte den ruhigen Auftritt vor Gericht erklären. R. leide an "wahnhaftem Denken", Schizophrenie sei aber nie ausdiagnostiziert worden.