Österreich

Amoklauf mit Gartenkralle: Student bleibt freier Mann

Heute Redaktion
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Ein 20-Jähriger war am 1. Mai mit einer Gartenkralle durch einen Ort im Bezirk St. Pölten gelaufen, verletzte wahllos vier Menschen - heute musste er vor Gericht, wurde bedingt eingewiesen.

Die beängstigenden Bilder prägten sich ins Gedächtnis vieler Bürger eines Ortes im Bezirk St. Pölten-Land ein: Am "Tag der Arbeit" war ein 20-jähriger Student mit einer Gartenkralle Amok gelaufen, attackierte fünf Menschen, verletzte vier davon – Polizei und Cobra fahndeten mit Hubschrauber nach dem Verdächtigen.

"Hilfe, unser Sohn dreht durch"

Rückblick: Kurz vor Mittag des 1. Mai riefen entsetzte Eltern aus dem westlichen Niederösterreich die Exekutive an: "Unser Sohn fuhr mit einer Spitzhacke weg, wir fürchten, dass er durchdreht."

Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein, um 11.40 Uhr rammte der 20-Jährige mit seinem Auto einen Radfahrer (47) auf der Landstraße. Der Hobbysportler wurde verletzt ins Klinikum St. Pölten eingeliefert, der Student raste auf einen Feldweg, ließ seinen Wagen stehen, flüchtete zu Fuß.

Außer Rand und Band

Außer Rand und Band attackierte er völlig wahllos das Ehepaar F. (71, 72), verletzte Johann F. am Kopf sowie dessen Gattin. Dann wollte der psychisch labile Mann zur Nachbarin – die 42-Jährige sperrte den 20-Jährigen jedoch aus – mehr dazu hier.

Dann griff der 20-Jährige, der auch ein massives Drogenproblem hat, noch eine 71-Jährige bei einem Reiterhof an, verletzte die Pensionistin. Erst dann konnte die Cobra den 20-Jährigen überwältigen.

Bedingte Einweisung

Am heutigen Montag musste der Student am Landesgericht Sankt Pölten auf die Anklagebank (Anwalt Ernst Schillhammer). Der junge Mann erzählte: "Ich bin aufgewacht und dachte, dass jemand Gas ins Elternhaus einleitet. Da bin ich dann los. Ich dachte alle wollen mich umbringen, ich hatte Todesangst." Zum Konsum von Crystal Meth, Kokain und Cannabis zeigte sich der 20-Jährige geständig - Cannabis konsumierte der Student sogar exzessiv. Am Vortag der Tat hatte er sich noch Kokain reingezogen.

Laut Gutachten war der 20-Jährige nicht zurechnungsfähig, litt an einer Drogenpsychose. Schließlich wurde der Student wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (5 Jahre Probezeit, rechtskräftig). Das heißt konkret: Der Student bleibt in Freiheit, wird vermutlich in ein betreutes Wohnheim kommen.