Österreich

Amokläufer von Steyr kommt in Anstalt

Heute Redaktion
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Im März ballerte der 52-Jährige mit einem rückgebauten Kalaschnikow-Gewehr herum. Er hatte sich einfach auf den Balkon seines Mehrparteienhauses gestellt und auf Passanten geschossen. Nun wurde dem Mann am Donnerstag der Prozess gemacht. Wenig verwunderlich sprach ihn der Richter nach zwei Prozesstagen schuldig.

. Er hatte sich einfach auf den Balkon seines Mehrparteienhauses gestellt und auf Passanten geschossen. Nun wurde dem Mann am Donnerstag der Prozess gemacht. Wenig verwunderlich sprach ihn der Richter nach zwei Prozesstagen schuldig.

Laut Staatsanwaltschaft wurden "wie durch ein Wunder" keine Menschen getroffen. Trotzdem wird der Schütze in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Geschwornen sprachen den Mann unter anderem wegen mehrfachen Mordversuches schuldig. Sie entschieden weiters, dass er zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsunfähig gewesen sei. Weil laut psychiatrischem Gutachten Gefahr bestehe, dass er künftig wieder Straftaten mit schweren Folgen verübe, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der bisher unbescholten war, jedoch Alkohol und psychische Probleme hat, drehte am 19. März plötzlich durch: Er schoss mit der legal erworbenen Waffe von zwei Balkonen. Menschen auf der Straße brachten sich panisch in Sicherheit. Mitglieder der Sondereinheit Cobra nahmen den Mann schließlich fest, obwohl er auch auf sie feuerte. Menschen kamen - laut Staatsanwaltschaft "wie durch ein Wunder" - bei dem Vorfall nicht zu Schaden, aber ein Diensthund wurde bei dem Zugriff tödlich verletzt.

Er wisse zwar inzwischen, dass er eine gefährliche Situation herbeigeführt habe. Doch das verstehe er nicht, denn das passe nicht zu dem Bild, das er von sich habe. Sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe niemand töten wollen und auch nicht gezielt geschossen.

Dem widersprachen einige der befragten Zeugen. Sie schilderten, dass sie sich in Todesangst in Sicherheit gebracht hätten. Ein Waffen-Sachverständiger stellte fest, Treffer mit der großkalibrigen Waffe wären absolut tödlich gewesen. Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten drei Probleme: Er sei eine schizoide Persönlichkeit, alkoholabhängig und leide unter Angstzuständen. Zusammenfassend kam sie zum Befund, dass er zum Tatzeitpunkt als "schuldunfähig" zu bezeichnen sei. Da die drei dem Angeklagten attestierten Probleme noch nicht behoben seien und auch nur zum Teil mit Medikamenten zu behandeln oder heilbar, bestehe auch in der Zukunft Gefährlichkeit. Straftaten mit schweren Folgen, von Verletzungen bis Tötung, seien nicht auszuschließen. Sie befürwortete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die Geschwornen sprachen den Angeklagten wegen versuchten Mordes an den einschreitenden Cobra-Beamten sowie zwei Zivilisten, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie gefährlicher Drohung schuldig. Der 52-Jährige erbat sich nach der Verkündung des Urteils drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht.

APA/red.