Österreich

AMS-Kunde ging zur Bank, tauschte Blüten gegen Bares

Ein Arbeitsloser (29) soll gefälschte Banknoten getauscht, Handys aus Handtaschen gestohlen haben und in eine fremde Wohnung eingedrungen sein.

Christian Tomsits
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Der von Astrid Wagner (l.) verteidte Arbeitslose wurde im Saal von Angehörigen unterstützt.
Der von Astrid Wagner (l.) verteidte Arbeitslose wurde im Saal von Angehörigen unterstützt.
Denise Auer

Zwar ging Mario B. (29) selten einer Beschäftigung nach, war aber deswegen nicht wenig beschäftigt. Über mehrere Jahre soll der in Wien lebende Arbeitslose auf unterschiedlichste Art und Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein. Erst war er untergetaucht, dann wurde er verhaftet. Am Donnerstag saß der von Anwältin Astrid Wagner vertretene Mann schlussendlich am Wiener Landl auf der Anklagebank. 

Gerichtssaal war voll mit Angehörigen

Vor der anwesenden Großfamilie des Angeklagten tischte der Staatsanwalt seine kriminelle Vergangenheit minutiös auf. Er hatte eine lange Liste vielerlei Vorwürfe vorbereitet:

Falschgeld und Diebstähle

Mit einem selbst ausgedruckten 50-Euro-Schein soll der nun Inhaftierte in eine Bankfiliale marschiert sein. "Ich habe das Geld unabsichtlich gewaschen", erklärte er der Schalterdame und tauschte Blüte gegen echte Banknote ein. Zuvor habe er bereits eine falschen Hunderter bei einem Bekannten untergejubelt. 

Neben mehreren Körperverletzungsdelikten bei Schlägereien wurden dem 29-Jährigen auch mindestens vier Diebstähle angelastet. Laut Anklage fischte er älteren Frauen die Smartphones aus den Handtaschen. Ebenso dreist: Auch vor einer mit 500 Euro angefüllten Spardose einer Bekannten schreckte der Angeklagte offenbar nicht zurück. "Ich habe es mir ausgeborgt, dann vergessen zurückzugeben", behauptete er.

Noch kein Urteil

Mit einem Schlüssel soll er sich außerdem Zugang zu einer fremden Wohnung verschafft haben. Dort soll er die komplette Einrichtung ausgeräumt haben (Wert: mindestens 7.000 Euro). "Den Schlüssel hat mir die Besitzerin freiwillig überlassen", behauptete er. Die Richterin vertagte die Verhandlung, die besagte Dame soll nun gesucht und dazu angehört werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bis zu fünf Jahre Haft drohen.

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