Politik

AMS schlägt wegen neuem Arbeitslosenbonus Alarm

Überraschend gab Vizekanzler Werner Kogler einen weiteren 450-Euro-Bonus für Arbeitslose bekannt. Beim AMS läuten deshalb aktuell die Alarmglocken.

Rene Findenig
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Die Turbulenzen am Arbeitsmarkt sind noch lange nicht vorbei. Der neue Arbeitslosenbonus schlägt jetzt Wellen.
Die Turbulenzen am Arbeitsmarkt sind noch lange nicht vorbei. Der neue Arbeitslosenbonus schlägt jetzt Wellen.
picturedesk.com

Es war eine Überraschung am Dienstagabend: In der ORF-Sendung "Report" kündigte der grüne Vizekanzler Werner Kogler einen weiteren Arbeitslosenbonus an. Nach der Einmalzahlung von maximal 450 Euro für Personen, die zwischen Mai und August 2020 zumindest 60 Tage arbeitslos waren, soll es für Betroffene auch im Oktober, November und Dezember 2020 je 150 Euro monatlich – also insgesamt wieder einen Arbeitslosenbonus von 450 Euro – geben.

Das lässt beim Arbeitsmarkservice (AMS) die Alarmglocken schrillen. Der Grund: Während es zur vorigen Bonuszahlung einen Text zum Bonusprozedere (mindestens 60 Arbeitslosengeld-Bezugstage zwischen 1. Mai 2020 und 31. August 2020 mit einer Einmalzahlungs-Auszahlung am 2. September 2020) gibt, liegen nun offenbar noch keine Entwürfe vor, wer von der Regelung profitieren soll und wann sie zum Tragen kommt.

"Ab morgen rufen bei uns im AMS hunderte Menschen dazu an. Bei der aktuellen Telefonbelastung unser größtes Problem"

"Wäre gut, morgen früh zu erfahren, wie die nächste Regelung ausschaut. Ab morgen rufen bei uns im AMS hunderte Menschen dazu an. Bei der aktuellen Telefonbelastung unser größtes Problem", warnte deshalb kurz vor Mitternacht der Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, Karl-Heinz Snobe. Und weiter: "Super, geht morgen wieder das Telefon mit Fragen über und unsere BeraterInnen in der Hotline lesens in der Zeitung."

Für den bereits ausgezahlten Arbeitslosenbonus wurden laut Arbeitsministerium 180 Millionen Euro ausgegeben. Kritik gab und gibt es weiter daran, wer als anspruchsberechtigt gilt. Im Zeitraum von Mai bis August 2020 waren es Personen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen hatten – allerdings nicht, wer Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts bekam.