Politik

Amtlich: Polizisten dürfen ihre Tattoos jetzt herzeigen

Bisher durften Polizeibeamte nur an nicht sichtbaren Stellen tätowiert sein. Das soll sich nun ändern, wie Innenminister Gerhard Karner bestätigt.

Nicolas Kubrak
Aktuell dürfen Polizisten nur an nicht sichtbaren Stellen tätowiert sein. Das soll sich nun ändern. 
Aktuell dürfen Polizisten nur an nicht sichtbaren Stellen tätowiert sein. Das soll sich nun ändern. 
Getty Images

"Es hat sich in der Gesellschaft viel verändert, Tätowierungen sind heute – vor allem bei jungen Menschen – ein Bestandteil der Lebenskultur", sagte der Minister in einem Gespräch mit der "Krone". Daher werde die Polizei die Vorschriften ändern und jetzt auch sichtbare Tattoos erlauben. Man erwarte sich damit mehr Bewerber für den Polizeidienst.

Bisher nur unsichtbare Tattoos

Schon 2018 pochte der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) darauf, die Tattoo-Regeln zu lockern. Er versprach, dass sichtbare Tätowierungen kein Ausschlussgrund mehr seien – "die entsprechende Verordnung ist in Ausarbeitung", sagte er damals.

Gekommen ist es anders: Das Innenministerium einigte sich mit der Personalvertretung darauf, dass Tattoos im Polizeidienst möglich sind, allerdings nur dort, wo sie von Uniformteilen abdeckt werden und nicht sichtbar sind. Fünf Jahre später will der aktuelle Innenminister die Vorschrift kippen.

Polizeigewerkschaft empört

Aus eigenen Kreisen kommt jedoch massiver Widerstand: "Nun erfährt man aus der Zeitung, dass der Herr Bundesminister beabsichtigt, die Tätowierungen auch an sichtbarer Stelle zuzulassen", zeigte sich Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft, im "Kurier" empört. "Wer diese Tür aufstößt, bringt sie auf Dauer gesehen nie mehr wieder zu. Die Bevölkerung hat sich ein vernünftiges Erscheinungsbild der Polizei verdient", sagte er.

Selbstverständlich wird es auch hier Ausnahmen geben. Alle Motive, die gegen das Verbotsgesetz, Abzeichengesetz oder das Symbolgesetz – also alles was Rechtsextremismus oder Neue Rechte verherrlicht – verstoßen, sind nicht erlaubt. Wie das Innenministerium gegenüber dem "Kurier" erklärte, werde jeder Einzelfall geprüft und begutachtet.

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