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Amtsgericht erlaubt Pinkeln im Stehen

Im Ernst: Ein Urteil erlaubt es Männern, in der Toilette ihrer Wohnung im Stehen zu pinkeln.

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Im Detail: In Düsseldorf wollte ein Hausbesitzer 1.900 Euro Kaution einbehalten, weil der Marmorboden am Klo durch Urinspritzer abgestumpft war. Doch das Gericht gab nun dem Mieter recht.

Herrlich dann die Urteilsbegründung. Richter Stefan Hank meinte wortwörtlich:"Trotz der zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen noch weit verbreitet." Und weiter: "Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern rechnen, nicht aber mit einer Verätzung des Bodens."