Weil ein Fiaker seine Pferdekutsche vergangenen Dezember um ganze sechzig Sekunden (sic!) vor der erlaubten Zeit am Stellplatz vor dem Steffl abgestellt hatte, wurden die Gesetzeshüter aktiv. Der Kutscher erhielt dieser Tage ein amtliches Schreiben, er habe so gegen Paragraph 3 des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetzes verstoßen.
Der Amtsschimmel beließ es letztlich bei einer Ermahnung – ein Hoch auf die Wiener Kulanz!