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Andere Länder, andere Sitten, andere Lichtregeln

Mit dem Auto in die Ferien macht Spaß. Aber wie verhält es sich in Deinem Ferienland mit dem Licht? Muss es tagsüber brennen oder nicht?

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Die Urlauber in ganz Europa schwärmen samt Automobil in alle Himmelsrichtungen aus. Doch spätestens ab dem Grenzübertritt muss sich jeder Reisende fragen, welche Verkehrsregeln im jeweiligen Land gelten. Klar, die Tempolimits sind groß angeschrieben. Aber wie verhält es sich eigentlich mit dem Licht?

Diese Übersicht der Philips-Tochter "Lumileds" zeigt, welche Länder auf die 24-Stunden-Autobeleuchtung setzen:

In Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien und Österreich muss der Lichtschalter tagsüber nicht betätigt werden. Auch in Weißrussland und der Ukraine ist das Abblendlicht am Tag nicht zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen sind Portugal, wo ganzjährig auf der IP5 Hauptstraße Lichtpflicht herrscht, und – wir wissen es –, die Schweiz. Hier muss das Licht immer an sein!

Auch Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien und die Slowakei setzen auf Autobeleuchtung tagsüber. In Russland, Rumänien und Ungarn muss das Licht zumindest auf Autobahnen und außerorts angeschaltet bleiben. Neben dem Sicherheitsaspekt sollten Urlauber auch aus Kostengründen hier immer mit Abblendlicht fahren. Bei Verstoß kann es nämlich richtig teuer werden: Die Norweger berechnen bis zu 160 Euro und die Tschechen bis zu 75 Euro.

Sonderwürstel

In Slowenien, Bosnien, Serbien und Montenegro gilt auch eine strikte Abblendlichtpflicht. Italien besteht im Bereich der Autobahnen und außerorts auf Vollzeitbeleuchtung. Eine Sonderregelung in Kroatien sieht eine Lichtverbindlichkeit vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des Folgejahres vor. In Moldawien und Bulgarien muss vom 1. November bis 1. März das Licht an bleiben.

So wie ein Warndreieck und Verbandskasten in jedes Auto gehören, müssen in einigen europäischen Staaten auch Ersatzlampen mitgeführt werden. In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich gibt es eine solche Vorschrift. Die gilt allerdings nur für Leuchtmittel, die auch selbst ausgetauscht werden können. Xenon- und LED-Lampen sind also davon ausgenommen. Urlauber, die in Länder mit Lichtpflicht am Tag reisen, sollten ebenfalls immer ein Ersatzlampenset dabei haben. (Red)

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