Wirtschaft

Dämpfer für die boomende CBD-Branche

Ob im Gebäck oder als Öl: Der CBD-Handel hat enorme Ausmaße angenommen. Doch nun drohen Verkaufsverbote.

Heute Redaktion
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Nach einer Ankündigung von Verkaufsverboten droht vielen Geschäften nun das Aus. In Wien sieht man mittlerweile viele Läden, in denen CBD-Produkte gekauft werden können. "Heute.at" beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was ist CBD?

CBD wird aus weiblichem Hanf gewonnen, es ist kaum psychoaktiv. Medizinisch gesehen hat es unter anderem folgende Wirkungen:

~ Gegen Übelkeit

~ angstlösend

~ entzündungshemmend

~ entkrampfend

Weitere Wirkungen wie beispielsweise antipsychotische Wirkungen werden derzeit noch erforscht. Cannabidiol besitzt eine so genannte pleiotrope Wirkung. Das bedeutet, dass sowohl Wirkungen als auch Nebenwirkungen auf verschiedenen Wegen ausgelöst werden. Deshalb kann über den genauen Wirkungsmechanismus bisher nichts gesagt werden. Es wird angenommen, dass er mit den Nervenzellen in Verbindung steht.

Wie viel Umsatz machen CBD-Shops?

In Österreich sollen aktuell ungefähr 250 solcher Geschäfte existieren, glaubt man Medienberichten. Circa 1000 Menschen haben dort eine Beschäftigung gefunden. Der jährliche Umsatz in der Branche wird aktuell auf deutlich über 100 Mio. Euro geschätzt. Es ist allerdings offenbar nicht möglich, genaue Umsatzzahlen zu nennen.

Es existieren mehrere Gründe für den Boom: Auf der einen Seite geht es um die heilende Wirkung, auf der anderen Seite um den Lifestyle. Aber nun drohen der CBD-Branche große Einbußen.

Welche Produkte sind vom Verbot betroffen?

Sozialministerin Hartinger-Klein möchte cannabidiolhaltige Produkte und die Geschäfte mit selbigen einer strengeren Regulierung unterziehen. CBD kam auch durch sogenannte "Hasch-Brownies" in die Schlagzeilen. Es handelt sich dabei um einen Stoff, der aus der Cannabispflanze gewonnen wird, aber nicht berauschend wirkt.

Hartinger-Klein spricht von einem Verbot des Handels mit Lebensmitteln, in denen CBD enthalten ist. Es wären unter anderem folgende Produkte betroffen:

~ Nahrungsergänzungsmittel

~ Kuchen

~ Tee

Das Ministerium für Soziales beruft sich hier auf eine EU-Verordnung; sobald auf europäischer Ebene eine Verordnung in Kraft tritt, müssen sich die EU-Staaten an diese halten.

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(Foto: Pixabay.com / Free-Photos)

Verschwindet der "Hasch-Brownie" nun?

Die neu kreierten Lebensmittel, die auch "Novel Food" genannt werden, müssen sich folglich einer Sicherheitsbewertung unterwerfen, die einheitlich geregelt ist. Vorher dürfen sie in der Europäischen Union nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Bezogen auf CBD existiert nun ein Vermerk, dass diese Sicherheitsbewertung noch aussteht. Das Aus für den "Hasch Brownie" ist damit besiegelt.

Bisher durfte CBD lediglich als Aromaprodukt verkauft werden. Hier könnte es ein Schlupfloch geben wie auch das Ministerium bestätigte: Die gesetzlichen Rahmen müssen jedoch erfüllt sein.

Wie sieht es bei Kosmetik und Medizin-Produkten aus?

Doch was ist mit Kosmetika, die gemeinhin ja nicht gegessen werden? Auch für diese existiert eine EU-Verordnung: Betäubende Stoffe, zu denen auch Cannabis gehört, dürfen in Kosmetikprodukten wie Hanfcreme nicht verwendet werden. Das Sozialministerin hat den Handel mit entsprechenden Produkten deshalb verboten.

Auch das Arzneirecht sieht Regelungen für CBD-Produkte vor: Grundsätzlich wird hier zwischen Präsentationsarzneimitteln und Funktionsarzneimitteln unterschieden. Ein Funktionsarzneimittel, für welches therapeutische Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen werden müssen, ist CBD aktuell nicht. Das sagt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Schon länger hingegen gelten manche CBD-Produkte als Präsentationsarzneimittel ein Präsentation Arzneimittel soll Krankheiten lindern oder heilen. CBD-und Sprays, welche nicht essbar sind, wird es mit dem Hanfextrakt in Zukunft nur noch in Apotheken zu kaufen geben.

Das medizinische THC darf in Österreich nicht eingesetzt werden. Dieses Cannabinoid hat eine mitunter spastische, berauschende und schmerzlindernde Wirkung und ist entsprechend des Suchtmittelgesetzes illegal. In einigen europäischen Staaten wie Deutschland, Spanien, Luxemburg und den Niederlanden ist dies teilweise anders.

Die CBD-Blüte wird in Österreich legal bleiben. Allerdings sollen rauchbare CBD-Blüten in Zukunft unter die Jugendschutzgesetze fallen. Damit gelten eine Altersgrenze von 18 Jahren und Warnhinweise. Auch dürfen die Blüten nicht versendet und der gesetzliche geregelte THC-Wert nicht überschritten werden.

Stimmt es, dass CBD sogar gegen Krebs eingesetzt werden könnte?

Cannabis und Krebs werden immer häufiger in einem Satz erwähnt. So spielt Cannabis in der heutigen Krebstherapie eine große Rolle, die die Schulmedizin immer mehr anerkennt. Erste Laborversuche gab es in den 1950er Jahren, in denen Cannabis offenbar eine Wirkung gegen Tumore hatte.

Weitere Laborversuche versprechen viel: So konnten Krebszellen mit der Hilfe von Cannabis getötet werden, außerdem konnte THC das Wachstum von Leukämiezellen hemmen. Auch auf andere Arten von Krebszellen hatten Cannabinoide Einfluss. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass CBD-Öl gegen Krebs helfen kann.

Fazit: Der CBD-Branche wird das Leben nicht leichter gemacht

Die aktuell enormen Umsätze mit CBD wird es so wohl bald nicht mehr geben, dafür ändert sich durch EU-Verordnungen zu viel. Es wird deutliche Reglementierungen geben, aber nicht alles wird verboten werden. Ob das eine oder andere Schlupfloch bleiben oder geschlossen wird, ist noch offen. Auf jeden Fall muss die CBD-Branche sich auf große Veränderungen einstellen.