Szene

Oberlandesgericht: Gabalier verliert 2. Prozess

Andreas Gabalier selbst gibt gern seinen Senf dazu. Wenn andere das machen, klagt er (erfolglos) - nun schon in zweiter Instanz.

Heute Redaktion
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Andreas Gabalier und die Frauen sind ein Thema, dass Fans und Gegner gleichermaßen auf die Palme bringt. Der 31-Jährige findet die traditionelle Rollenverteilung im Haushalt toll. Sollte Freundin Silvia Schneider ein Kind bekommen wird sie "natürlich als Mutter zu Hause bleiben", wie er erst kürzlich der "Gala" sagte. Die großen Töchter in der Bundeshymne sind ihm ein Dorn im Auge. Immerhin waren die noch nicht im Text als er das Lied damals in der Schule gelernt hat, wie er unter anderem begründete. Er nannte die neue Version "Gender-Wahnsinn" und weigerte sich wiederholt, die neue Textzeile zu singen. In den Medien verteidigte er das immer wieder und auch auf Facebook nahm er sich kein Blatt vor den Mund, wenn es um die eigene Meinung geht. Erst als die österreichische Frauenfußballmannschaft eine Reihe von Siegen erspielte, freundete sich Gabalier erstmals öffentlich mit den "großen Töchtern" an.

Naske wollte Gabalier nicht auf Konzerthaus-Bühne

Andere Meinungen hört Gabalier dafür nicht so gern. Zum Beispiel die von Konzerthauschef Matthias Naske. Der wollte Gabalier nicht bei sich auf der Bühne haben. Man müsse wissen, wer Gabalier sei und wofür er stehe, begründete Naske seine berufliche Ablehnung Gabalier gegenüber der "Presse".

Konzerthauschef: 2 Klagen und eine Todesdrohung

Gabalier klagte gleich zweimal. Einmal selbst wegen Beleidigung, einmal über sein Tonstudio weil die Aussage ihm finanziellen Schaden zugefügt hat. Das Interview soll dafür verantwortlich gewesen sein, dass sich Fans den Kauf einer CD doch noch anders überlegten und einige auch fanden, sie seien jetzt nicht mehr so scharf darauf, den Musiker live auf der Bühne zu sehen. Gabalier findet, das Presse-Interview habe ihn um eine halbe Million Euro gebracht. Durch Naskes Interview fühlte sich Gabalier ins rechte Eck gerückt. Der Konzerthauschef wurde nach Medienberichten zum Streit von einer anonymen Person mit dem Umbringen bedroht.

2. Richter lässt Gabalier abblitzen

Doch schon der zweite Richter in Folge findet: Was Konzerthauschef Naske gesagt hat, muss Gabalier aushalten. Erst entschied ein Richter des Handeslgericht Wiens, dass der Tatbestand der Beleidigung nicht bestehe. Nun bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil. Für Naske gelte Meinungsfreiheit. Die Klage des Tonstudios Stall-Rekords ist allerdings noch anhängig.

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    Andreas Gabalier live in München
    Andreas Gabalier live in München
    (Bild: imago stock & people)

    (lam)

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