Österreich

Angeblich 16-Jährige vergewaltigt: Prozess vertagt

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Maximilian M. (24) arbeitete als Häftling im Landeskriminalamt. Der Freigänger schoss Selfies mit Polizeiautos und soll sich im Internet als Polizist ausgegeben haben. Dort lernte er Juliana (16) kennen. Bei einem Treffen soll sie der Wiener in einem Keller in Fünfhaus vergewaltigt haben - doch der Verdächtige bestreitet alle Vorwürfe!

Maximilian M. (24) arbeitete als Häftling im Landeskriminalamt. Der Freigänger schoss Selfies mit Polizeiautos und soll sich im Internet als Polizist ausgegeben haben. Dort lernte er Juliana (16) kennen. Bei einem Treffen soll sie der Wiener in einem Keller in Fünfhaus vergewaltigt haben – doch der Verdächtige bestreitet alle Vorwürfe!
"Alles war einvernehmlich", verteidigte sich der Wiener (24) am Mittwoch vor Gericht. "Ich bekenne mich nicht schuldig." Der siebenfach vorbestrafte Angeklagte soll nur zwei Tage nach seiner Haftentlassung eine Jugendliche (16) vergewaltigt haben.

Kennengelernt hatten sich die beiden auf einer Dating-Seite im Internet. Dort gab sich der Verdächtige angeblich als Polizist aus, mit Fotos, die er als Haft-Freigänger im Landeskriminalamt in Alsergrund geschossen hatte. 

Obwohl Maximilian M. eine Freundin hatte, kam es am 21. März zum Treffen mit seiner Internet-Bekanntschaft in Fünfhaus. "Weil ihr kalt war", seien sie in den Keller eines Wohnhauses gegangen. Dort soll der kräftige Wiener das Mädchen zuerst betatscht, sie dann gegen die Wand gedrückt und sexuell missbraucht haben. "Er hat gesagt: 'lass es über dich ergehen'", so das Opfer. "Ich wollte nicht."

Erst als eine Bewohnerin zufällig hereinkam, ließ der Angeklagte von seinem Opfer ab. Das Mädchen flüchtete zu einer Freundin. "Ich nehme keine Pille, du Idiot. Ich wollte nicht", schrieb sie ihm nach der Tat auf WhatsApp. "Jetzt kann man auch nichts mehr machen", tippte Maximilian M. laut Gutachter als Antwort in sein Handy. Sein Pflichtverteidiger zweifelte die Glaubwürdigkeit des Opfers an. 

Weil die Nachbarin nicht als Zeugin erschienen und eine Gutachterin verhindert war, wurde der Prozess am Mittwoch vertagt. Am 19. September wird weiterverhandelt. Der Verdächtige darf auf freiem Fuß bleiben, da das Oberlandesgericht keinen "dringenden Tatverdacht" sieht. Es gilt die Unschuldsvermutung.