Österreich

Angeklagte tauchte vor Betrugs-Prozess unter

Heute Redaktion
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Die 62-Jährige ist am Dienstag nicht vor Gericht erschienen.
Die 62-Jährige ist am Dienstag nicht vor Gericht erschienen.
Bild: justiz.gv.at

Wegen eines angeblichen Lottogewinns soll eine Linzerin (62) Freunden 660.000 Euro herausgelockt haben – sie wurde angeklagt. Vor Gericht fehlte von ihr aber jede Spur.

Es ist alles sehr kompliziert und nun wurde es noch komplizierter. Ein spannender Betrugsprozess war für Dienstagvormittag am Linzer Landesgericht angesetzt. Daraus wurde allerdings nichts.

Denn als Richter Oliver Schoßwohl die angeklagte Miriam W. (62) aufgerufen hatte, fehlte von der 62-Jährigen jede Spur. Lediglich ihr Verteidiger kam in den Gerichtssaal im ersten Stock. Wie "Heute" erfuhr, habe auch er zuvor drei Mal versucht, seine Mandantin zu erreichen – jedoch ohne Erfolg.

Der Richter ordnete daraufhin eine Zwangsvorladung an. Wo sich die Angeklagte derzeit befindet, ist aber völlig unklar.

Kommt sie dann zum Prozess, drohen der Linzerin bis zu zehn Jahre Haft. Wie berichtet, soll sie fünf Freunden 660.000 Euro herausgelockt haben. Ihre Motivation sei laut eigenen Angaben ein hoher Lottogewinn (2,5 Millionen britische Pfund) in den USA gewesen. Pfund in den USA? Da hätte es eigentlich schon Klick machen müssen.

Halbe Million Euro nach Südafrika überwiesen



Im Juni 2016 habe sie einen Anruf aus Texas erhalten. Ein Unbekannter habe ihr dann am Telefon von dem angeblichen Geldsegen berichtet. Das Geld ihrer Freunde hätte sie für Steuern, Zölle und Notarkosten gebraucht. Ansonsten hätte sie den Gewinn nicht ausbezahlt bekommen.

Eine halbe Million Euro hat die 62-Jährige laut Staatsanwaltschaft auf ein Konto in Südafrika überwiesen. Was mit dem restlichen Geld passierte, ist nicht bekannt.

Dem Gericht stellen sich nun folgende Fragen: Hat die Frau vorsätzlich und unter falschem Vorwand ihren Bekannten das Geld herausgelockt? Hat sie ihre Freunde betrogen? Gab es womöglich nie einen Anruf aus den USA?

Die bislang unbescholtene Frau muss sich auf jeden Fall wegen teils versuchten, teils vollendeten schweren Betrugs verantworten. Ein psychiatrisches Gutachten wurde angeordnet.

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