Österreich

Angeklagtem fällt es schwer, die Realität einzusehen

Heute Redaktion
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Bild: Harald Dostal

Am Montag startete der Prozess gegen Roland H. (42), der, wie berichtet, nach jahrelanger Schikane seine Nachbarn mit einer Eisenstange erschlagen und erstochen haben soll. Am Dienstag wurde der Prozess fortgesetzt, 13 Zeugen und Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner befragt, die den Angeklagten im Vorfeld für zurechnungsfähig erklärt hatte.

Am Montag startete der und erstochen haben soll. Am Dienstag wurde der Prozess fortgesetzt, 13 Zeugen und Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner befragt, die den Angeklagten im Vorfeld für zurechnungsfähig erklärt hatte.
Prozesstag 2 im Fall um die Eisenstangen-Attacke in Leonding (Bez. Linz-Land): Mit Spannung wurden die Aussagen von Gerichtgutachterin Heidi Kastner erwartet. Schon vor dem Prozess hatte sie bescheinigt, dass H. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen war. Vor Gericht erklärte sie nun am Dienstag, dass sie bei dem Angeklagten keine tiefergreifende Bewusstseinsstörung feststellen konnte.

Die Persönlichkeit von H. beschrieb Kastner beim Prozess als pragmatisch. Er sei ein Mensch, dem es manchmal schwer falle, die Realität einzusehen und die Emotionen anderer wahrzunehmen. Für seine Frau, die das Gegenteil von H. ist (nämlich ängstlich und vorsichtig), war er laut Kastner das stabile Gegenstück. Er bot ihr eine starke Schulter, fühlte sich von ihren Sorgen nicht betroffen – bis seine Familie angegriffen wurde.

Vom Haus auszuziehen (um der Schikane der Nachbarn nicht mehr ausgesetzt zu sein) wäre laut Kastner für den Angeklagten eine Form von Versagen gewesen. Die Drohungen seiner Frau, sich scheiden zu lassen (weil sie die Beschimpfungen durch die Nachbarn nicht mehr aushielt, Anm.), hätten den Druck auf H. erhöht.

Eine weitere Gewalttat, sei aber unwahrscheinlich. Der Angeklagte habe in "heftigem Affekt" gehandelt, so Kastner.

Ihr Urteil könnte für den Ausgang des Prozesses – also, ob es sich um Totschlag oder Mord handelt – ausschlaggebend sein.

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Nach Gutachterin Kastner berichtete der Gerichtsmediziner aus Salzburg beim Prozess von den Ergebnissen der Obduktion: Die beiden getöteten Eheleute wiesen laut dem Mediziner mehrere Stichverletzungen im Kopfbereich auf, sonst nirgends an ihren Körpern. Im Falle von Regina Z. (fünf Einstiche) wäre ein Stich alleine allerdings schon tödlich gewesen, so der Experte.

 

Zeugenaussagen am Vormittag

Schon vor der Psychiaterin traten im Laufe des Dienstagvormittag, übrigens dem Geburtstag des Angeklagten, etliche Nachbarn in den Zeugenstand. Sie berichteten großteils von Streitigkeiten zwischen Familie H. und dem Ehepaar Z., die sie vom "Hörensagen" oder teilweise auch direkt mitbekommen hätten. Auch der psychische Zustand von Sabine H., der Ehefrau des Angeklagten, sei Gesprächsthema unter den Nachbarn gewesen, da er sich zunehmend verschlechtert habe, erzählten einige Zeugen.

Davon, dass sie selbst ebenfalls von der Schikane der Nachbarn betroffen gewesen seien, berichtete kaum jemand. Allerdings sprachen etliche Nachbarn von einem angespannten Verhältnis und, dass das Ehepaar Z. und die Tochter nie zurückgegrüßt hätten.

Vorbesitzer als Zeugen vor Gericht

Gegen Mittag sagten dann die Vorbesitzer des Hauses von Familie H., Frau und Herr R., aus. Laut Medienberichten sei die Familie damals ausgezogen, weil sie die Schikane vom Ehepaar Z. und dessen Tochter nicht mehr ertragen hätte. Stimmt nicht: Beim Prozess widersprach Frau R. den Medienberichten, berichtete "von Zwischenfällen", die aber nicht der Grund für den Verkauf des Hauses gewesen seien.