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Angeklagter Maskenverweigerer in Rekordzeit verurteilt

Ein Mann stand in der Schweiz wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Maßnahmen vor Gericht. Dort weigerte er sich abermals eine Maske zu tragen.

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Weil er keine Maske trug und sich zusammen mit zu vielen Menschen in einer kleinen Wohnung aufgehalten hatte, musste ein Mann im Kanton Luzern vor Gericht. Dort trug er wieder keine Maske.
Weil er keine Maske trug und sich zusammen mit zu vielen Menschen in einer kleinen Wohnung aufgehalten hatte, musste ein Mann im Kanton Luzern vor Gericht. Dort trug er wieder keine Maske.
istock/ Symbolbild

Am Dienstag vor einer Woche musste die Polizei im Bezirksgericht von Willisau im Kanton Luzern einschreiten. Grund war ein Angeklagter, der keine Maske tragen wollte, wie "Zentralplus" berichtet. Vor dem Gerichtsgebäude seien auch Unterstützerinnen und Unterstützer des Angeklagten zugegen gewesen, von denen zwei ebenfalls verhaftet wurden.

Nachdem der Mann abgeführt worden war, verzichtete der Richter auf die übliche Befragung und verkündete noch am selben Tag ein Urteil: Der Angeklagte wurde wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht und der Teilnahme an einer "verbotenen Veranstaltung" für schuldig befunden.

Grundrechte verletzt

Grund für die Anklage, war eine «spirituelle Weiterbildung einer Glaubensgemeinschaft» in einer Privatwohnung im Januar, an der der Mann mit rund 30 weiteren Personen teilgenommen hatte.

Der Schuldige muss nun sämtliche Gerichtskosten selbst berappen. Zusammen mit der Strafe für das ursprüngliche Vergehen fallen für ihn rund 915 Euro an. Der Anwalt des Mannes beschwert sich, dass die Anhörung auch per Videocall hätte abgehalten werden können.

Sein Mandant hätte ein "zentrales" Recht auf Verteidigung, das genau so wichtig sei wie der Schutz vor einer Corona-Infektion. Die beiden wollen den Fall nun ans Kantonsgericht weiterziehen.