Wien

Angeklagter schlägt nach Urteil Tür im Gericht kaputt

Der 43-Jährige war über den Ausgang so frustriert, dass er mit dem Fuß gegen die Tür trat. Resultat: Ein Sprung im Glas und eine Schelte des Richters.
Clemens Pilz
18.04.2022, 16:04

Der Prozess gegen einen Kärntner nahm nun am Wiener Landesgericht turbulent ein vorläufiges Ende. Dem 43-Jährigen wurden gefährliche Drohung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen: Er soll im Jänner in einem Hotel auf Polizisten losgegangen sein, die Beamten beschimpft haben und versucht haben, einem von ihnen einen Faustschlag ins Gesicht zu verpassen.

Ursache für den Polizeieinsatz war ein Missverständnis: Eine Bekannte des Angeklagten hatte sich auf dem Balkon ausgesperrt und versuchte, den 43-Jährigen durch Rufe auf sich aufmerksam zu machen. Ein Zeuge deutete dies als Hilferufe und schlug Alarm. Als die Polizei nach dem Rechten schauen wollte, war die Frau bereits wieder im Zimmer. Der Angeklagte allerdings verhielt sich laut Staatsanwaltschaft äußerst aggressiv.

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"Versuchte, auf uns zu spucken"

Er habe "versucht, auf uns zu spucken, dann hat er seinen Kopf gegen einen Kasten geschlagen und geschrien: 'Au, ihr habt mir die Nase gebrochen!'", zitierte der "Standard" einen der Polizisten. Der Kärntner wurde schließlich zu Boden gebracht und mit Handschellen gefesselt.

Auch vor Gericht zeigte sich der Mann streitbar. Als er erfuhr, dass er wegen seiner 18 Vorverurteilungen mit einem höheren Strafmaß rechnen müsse, machte er aus seiner Empörung keinen Hehl. Unter Verweis auf seine jüngste Vorstrafe, zwölf Monate unbedingt mit Fußfessel, bat er um ein mildes Urteil: "Wenn ich ins Gefängnis muss, verliere ich alles. Meinen Job, meine Wohnung. Meine Frau habe ich jetzt eh verloren, dann steh ich wieder bei null."

Gegen Tür getreten

Richter Stefan Huber ließ sich davon nicht erweichen, verurteilte den Angeklagten nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft. Nach Ende der Verhandlung rauschte der Kärnter verärgert ab, Sekunden später dröhnt ein lautes Geräusch durch den Saal. Der Richter sah nach und fand eine Gangtür mit mehreren Sprüngen. "Haben Sie gerade die Scheibe eingeschlagen?" fragte er den Angeklagten, der gerade auf den Aufzug wartete. "Nein, ich bin mit dem Fuß gegen die Klinke getreten, um sie aufzumachen", antwortete dieser. Urteil des Richters: "Nicht sehr vernünftig." Dem Angesprochenen schien es gleichgültig zu sein.