Da war die Richterin gnädig: Ein 29-jähriger Vorarlberger stand in Feldkirch wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Da er aber aussagte, dass er gerne bei der Polizei arbeiten würde und aus diesem Grund keine Vorstrafe gebrauchen kann, gewährte ihm die Richterin eine Diversion.
Streit endete in Prügelei
Der Deutsche soll nach einem Lokalbesuch im Dezember alkoholisiert gewesen sein und bei einer Bushaltestelle in Lustenau einem 45-Jährigen mit Stahlkappen versetzten Abeitsschuhen getreten haben. Sein Opfer zog sich sich dabei Prellungen am Becken und einen Kahnbeinbruch am linken Handgelenk zu.
Die Beiden hätten sich zuvor in einem Lokal kennengelernt und gemeinsam Bier getrunken. Der 45-Jährige soll dem Angeklagten vorgeworfen haben, sein Handy gestohlen zu haben. Es entwickelte sich ein Streit, der in einer Prügelei endete.
"Besoffene Geschichte"
Die Richterin betont jedoch, dass der Berufswunsch des 29-Jährigen nicht der Grund für die Diversion ist. Viel mehr würde es sich bei dem Vorfall um eine "besoffene Geschichte" handeln. Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund des Knochenbruchs die Tat als schwere Körperverletzung eingeordnet. Doch aufgrund der "besonderen Umstände" sei eine Verurteilung nicht notwendig.
Der Angeklagte muss nun eine Geldbuße von 900 Euro bezahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Das Opfer verzichtet auf Schmerzensgeld. Das Urteil ist rechtskräftig. (ds)