Salzburg

Angestellte druckt sich Lottoscheine einfach selbst aus

Unglaublicher Fall in Salzburg! Eine junge Frau soll sich zahlreiche Lotteriescheine um stolze 40.000 Euro erschlichen haben.

Andre Wilding
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Lotteriescheine um 40.000 Euro erschlichen
Lotteriescheine um 40.000 Euro erschlichen
LPD Salzburg

Eine 22-jährige Tennengauerin wird beschuldigt, sich zwischen Anfang Oktober und Anfang Dezember Lotteriescheine um rund 40.000 Euro erschlichen zu haben. Die Frau, die als Angestellte in einem Lebensmittelmarkt im Bezirk Hallein arbeitete, druckte sich am Automatenportal im Geschäft Lotteriescheine mit hohen Einsätzen aus.

Die dazugehörigen Quittungen, die richtigerweise über den Kassenscanner gezogen hätten werden müssen, warf sie weg. Anfänglich löste die Beschuldigte Probescheine ein, wo sie auch sofort Gewinne lukrierte. Später erhöhte sie die Tippanzahl und die Laufzeit der Lottoscheine mit in Folge unterschiedlich hohen Gewinnen.

Gewinne für Einkäufe ausgegeben

Die kleineren Gewinnbeträge löste sie sofort in umliegenden Trafiken ein und gab das Geld für diverse Einkäufe aus. Weil einer Trafikantin, bei der die Beschuldigte mehrmals Gewinne einlöste, die Häufigkeit und die Höhe der Gewinne auffielen, meldete sie die Auffälligkeit bei der Lottogesellschaft.

So kamen die Ermittlungen ins Rollen. Videoaufnahmen im Geschäft der Angestellten erhärteten den Verdacht gegen sie. Am 30. Dezember fand eine freiwillige Nachschau in Wohnung und Auto der Beschuldigten statt. Dort wurden 39 Lottoscheine mit jeweils einem Gewinn sichergestellt, weiters Bekleidung, Spielzeug und 950 Euro Bargeld.

Fristlos entlassen

Bei der Schadenssumme von 40.000 Euro handelt es sich um die Kosten für die Tippabgabe. Die Höhe der Gewinne liegt bei etwa 12.000 Euro, von denen sich die Beschuldigte bisher etwa 5.000 Euro auszahlen hat lassen. Sie wurde fristlos entlassen und wird wegen Untreue bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Weil sie auch nicht im Besitz einer Lenkberechtigung ist und in den vergangenen Monaten regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit fuhr, wird sie diesbezüglich bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Die Frau ist umfassend geständig.

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