Obwohl die Frau begünstigt behindert ist, also eine Invalidität von mindestens 50 Prozent vorliegt, kündigte sie ihr Vorgesetzter ohne Vorwarnung. Dass das nicht ohne Weiteres geht, schien dem Mann egal zu sein.
Die Bürokraft aus dem Bezirk Linz-Land schaltete die Arbeiterkammer Oberösterreich ein. Die AK-Rechtsexpertin holte Gutachten ein. Die ergaben zweifelsfrei, dass die Frau weiter in der Lage war, ihr bisherige Tätigkeit auszuüben.
Außerdem stellte der Behindertenausschuss des zuständigen Sozialministeriumservice fest: Bei richtiger Behandlung könne man von einer weiteren Besserung der Leistungsfähigkeit ausgehen.
Die Schlussfolgerung: Das Interesse der Betroffenen an einem aufrechten Arbeitsverhältnis sei höher zu bewerten als jenes des Chefs an einer Kündigung.
Sein Antrag wurde daher abgelehnt. Die Frau konnte den für sie existenziell wichtigen Job behalten.
Die Corona-Zahlen schießen in die Höhe. Die Erkrankung ist zwar nicht mehr meldepflichtig. Dennoch warnt Peter Leinfellner vom ÖGB: "Nichtsdestotrotz wäre es grob unvernünftig, positiv getestet in die Arbeit zu gehen."