Österreich

Angriff mit Axt auf schlafendes Ehepaar

Heute Redaktion
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Bild: ZOOM-Tirol

Nach einem Angriff mit einer Axt auf ein schlafendes Ehepaar in Angath im Bezirk Kufstein in der Nacht auf den 20. Mai diesen Jahres hat sich am Mittwoch ein 28-jähriger Tiroler am Innsbrucker Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Der Angeklagte bestritt im Prozess den ihm vorgeworfenen Mordversuch vehement und bekannte sich nur des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Nach einem Angriff mit einer Axt auf ein schlafendes Ehepaar in Angath im Bezirk Kufstein in der Nacht auf den 20. Mai diesen Jahres hat sich am Mittwoch ein 28-jähriger Tiroler am Innsbrucker Landesgericht wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Der Angeklagte bestritt im Prozess den ihm vorgeworfenen Mordversuch vehement und bekannte sich nur des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.



Richter Andreas Mair will ein spurentechnisches Gutachten an der Axt einholen sowie eine Ohrenzeugin des Vorfalls befragen. Der Angeklagte bestritt im Prozess den ihm vorgeworfenen Mordversuch vehement und bekannte sich nur des versuchten Einbruchsdiebstahls schuldig.



Das von der Verteidigung beantragte Gutachten soll Auskunft über Blut- und Hautpartikel sowie Fingerabdrücke geben.



Mit Axt "bewaffnet"

Der Mann war in das Haus eingebrochen und mit der Axt "bewaffnet" in das Schlafzimmer des Paares vorgedrungen. Der Hausbesitzer konnte den Angreifer und die Attacke abwehren -
Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslänglich. Laut Angaben der Polizei war der Angeklagte bei der Tat alkoholisiert. In Einvernahmen habe der Beschuldigte angegeben, nicht mehr zu wissen, dass er eingebrochen war und was er in dem Einfamilienhaus mit der Axt wollte.
Opfer ist Ex-Polizist

Der Zwischenfall hatte sich kurz vor 1.30 Uhr ereignet. Zwischen dem Hausbesitzer, einem pensionierten Polizeibeamten, und dem 28-Jährigen kam es im Zuge der Abwehrhandlung zu einem Handgemenge. Dabei wurden beide verletzt. Der Beschuldigte flüchtete und konnte im Rahmen einer Alarmfahndung festgenommen werden. Das 59-jährige Opfer wurde im Krankenhaus Kufstein behandelt, seine 49-jährige Ehefrau erlitt einen Schock.



Angeklagter plädiert auf nicht schuldig

Der Beschuldigte bekannte sich vor Richter Andreas Mair zum Vorwurf des versuchten Mordes nicht schuldig. Er sei nur deshalb im stark angetrunkenen Zustand ins Haus des Paares eingedrungen, um sich weitere Alkoholika zu besorgen, begründete er seine Tat. Als er seine späteren Opfer im Schlafzimmer sah, sei er selber erschrocken, gab der Tiroler an. Anschließend sei es zu einer Rangelei mit dem Ehemann gekommen.



In seiner ersten Einvernahme gegenüber der Polizei hatte der Beschuldigte noch angegeben, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können, denn er habe 2,1 Promille intus gehabt.



Die Aussagen der Einbruchsopfer zeichneten allerdings ein anderes Bild. Der Mann sei auf sie zugegangen und habe insgesamt dreimal gemeint: "I hack euch zamm", schilderten sowohl der 59-jährige Mann und dessen Ehefrau vor dem Geschworenengericht.



Die 49-Jährige sagte zudem, dass er ihr zwei gezielte Axthiebe verpasst habe, wodurch sie am Rücken und am linken Bein Blutergüsse und Hautverletzungen erlitten habe. Auch habe sie nach dem Vorfall durch den Axtschlag eine Kerbe im Bett entdeckt. Ihr Ehemann erklärte weiters, dass der Täter auch auf ihn eingeschlagen habe, er ihn aber in ein Handgemenge verwickeln und letztlich in die Flucht schlagen habe können.



Keine Geisteskrankheit

Die psychiatrische Sachverständige, Adelheid Kastner, legte vor dem Richter dar, dass der Angeklagte während der Tat zurechnungsfähig gewesen sei. Er sei trotz seiner erheblichen Alkoholisierung in der Lage gewesen, zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden und habe eine zwar eingeschränkte, aber keine aufgehobene Dispositionsfähigkeit aufgewiesen. Kastner meinte, der Beschuldigte verfüge in nüchternem Zustand über ein "stabiles Wertesystem" und sei nicht geisteskrank.