Österreich

Angst um den Job: Schutz für chronisch Erkrankte

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Bei Beate R. aus Horn wurde insulinpflichtige Diabetes festgestellt. „Ich bin schon lange im Betrieb und habe nun große Angst, den Job zu verlieren", schildert sie der AK Niederösterreich besorgt.

„Chronische Erkrankungen wie insulinpflichtige Diabetes gelten als Behinderung", wissen die AK-Arbeitsrechtsexperten. Betroffene können beim Sozialministerium den Status "begünstigt behindert" beantragen. Wird eine Behinderung von mindestens 50 Prozent festgestellt, erhalten sie besonderen Schutz im Arbeitsverhältnis.

Dieser Kündigungsschutz stellt sicher, dass Beschäftigte nicht mehr ohne Grund gekündigt werden können. Der Arbeitgeber wiederum kann Förderungen beantragen als finanziellen Ausgleich für eventuelle Beeinträchtigungen durch die Erkrankung.

„Bei Fragen rund um Arbeit und Behinderung helfen Ihnen die AK-Arbeitsrechtsexperten gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Die AK-Arbeitsrechtsberatung ist unter der Telefonnummer 057171-22 000 erreichbar. (nit)

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