Ein 33-jähriger Tschetschene aus dem Mostviertel musste am Mittwoch wegen Nötigung am Landesgericht Sankt Pölten auf die Anklagebank. Der 33-Jährige hat eine Beziehung mit einer Österreicherin und auch ein gemeinsames Kind mit der Frau. Nur: Das Kind und die Beziehung verschweigt der 33-Jährige vor seinen Eltern. Denn diese seien streng religiös.
Die Partnerin wollte sich aber damit nicht abfinden und soll den Angeklagten dazu gedrängt haben, die Tatsachen bei den Eltern auf den Tisch zu legen. Daraufhin soll der 33-Jährige via WhatsApp geschrieben haben: "Ich f**** Dich und Deine Freunde in den A****. Hast Du mich verstanden? Verpiss Dich doch du elendige H***".
Ich wusste nicht, dass sowas strafbar ist. Das ist die normale Sprache, wenn wir streiten", meinte der Angeklagte beim Prozess. Der Richter schüttelte nur den Kopf: "Das war eine Drohung mit Verletzung am Körper im Sinn der sexuellen Selbstbestimmung." Das Urteil für den mehrfach vorbestraften 33-Jährigen: Fünf Monate Haft plus zwei Monate Widerruf - in Summe sieben Monate Haft (nicht rechtskräftig).
Der Tschetschene meldete Nichtigkeit und Berufung an, daraufhin riss dem Staatsanwalt der Geduldsfaden: Auch die Staatsanwaltschaft meldete gegen die Strafhöhe Berufung an und legte Beschwerde ein, dass die 20 Monate bedingte Haft nicht widerrufen worden seien. Sprich: Der Angeklagte könnte für über 2 Jahre ins Gefängnis wandern.