Vorfall in Traiskirchen

Anklage gegen Asylwerber: 6 Kinder im Bad missbraucht

Zwei Afghanen (29, 30) sollen im Freibad Traiskirchen Kinder in einem Strudelbecken missbraucht haben – die Anklage spart nicht mit schlimmen Details.
Thomas Peterthalner
18.09.2024, 14:08
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Zwei Afghanen (29, 30 Jahre) sollen im Sommer fünf Mädchen und einen Buben im Freibad Traiskirchen (NÖ) sexuell belästigt haben – der Fall sorgte im Juni für großes Aufsehen. Die beiden Afghanen hielten sich laut eigenen Angaben zur Tatzeit erst wenige Tage in Österreich auf - "Heute" berichtete.

Prozess am 3. Oktober

Die Asylwerber wurden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert, das Duo sitzt seither in U-Haft. Nun ist die Anklage fertig. Am 3. Oktober müssen sich die beiden Afghanen nun wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen vor Gericht in Wiener Neustadt verantworten.

Brüste und Geschlechtsteile begrapscht

Die beiden Männer sollen sich am 18. Juni im Strudelbecken unter die Kinder gemischt und diese unsittlich berührt haben. Die Verdächtigen sollen die Kinder im Strudelbecken unter Wasser an Beine, Bauch, Brüsten und Geschlechtsteilen "intensiv betastet" haben, wie es in der Anklage heißt. Das jüngste der Opfer ist neun Jahre alt, das älteste 14 Jahre.

Kinder ins Becken getrieben

Angeblich sollen sich die beiden Männer den Kindern aber nicht erst im Strudelbecken genähert haben. Einer der beiden Verdächtigen soll sich bei der Rutsche als Bademeister ausgegeben haben. Er schaffte den Kindern an, wann sie rutschen oder warten sollen. Erst nachdem alle Kinder ins darunterliegende Becken gerutscht waren, kam der verdächtigte Asylwerber nach. Die minderjährigen Opfer konnten die Männer sowohl im Bad, als auch bei einer späteren Einvernahme auf Lichtbildern eindeutig identifizieren.

Verdächtige nicht geständig

"Die Beschuldigten zeigen sich nicht geständig, wobei der Erstbeschuldigte bloß flüchtige Berührungen einräumte und der Zweitbeschuldigte jede Anschuldigung zurückwies", heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen

Eine Familie wird nun von Anwalt Florian Höllwarth vertreten. Die beiden Tatverdächtigen sitzen in U-Haft. Der Strafrahmen, sollte es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen: zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung!

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