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Fixierte Anklage gegen Christchurch-Attentäter

Heute Redaktion
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Der mutmaßliche Attentäter von Christchurch muss sich vor Gericht wegen 50-fachen Mordes verantworten, teilte die neuseeländische Polizei am Donnerstag mit.

Knapp drei Wochen nach dem Anschlag auf zwei Moscheen in der neuseeländischen Großstadt Christchurch teilte die Polizei heute mit, weswegen sich der mutmaßliche rechtsextreme Attentäter vor Gericht verantworten muss.

Brenton Terrant (28) wird vorgeworfen, 50-fachen Mord begangen zu haben. Dazu soll er vor einem Richter in Christchurch Stellung nehmen. Weiters soll im Laufe des Tages Anklage wegen versuchten Mordes in 39 Fällen gegen ihn erhoben werden.

Allerdings wird er nicht persönlich zum Verhör erscheinen, sondern per Videoschaltung aus einem Hochsicherheitsgefängnis befragt.

Lebenslange Haft möglich

Sollte Tarrant verurteilt werden, so droht ihm lebenslange Haft. Der Australier hatte vor der Tat rechtsradikale und rassistische Parolen ins Internet gestellt und per Mail verschickt. Dann übertrug er die Tat live mittels einer Helmkamera ins Internet.

Nach eigenen Angaben prüfe die Polizei noch, ob weitere Anklagen erhoben werden.

Australien verschärft Gesetze

Nach den Anschlägen hat Australien seine Gesetze verschärft. Da der Täter die Bluttat live ins Internet übertrug, können Internetfirmen, die solche Videos verbreiten, künftig mit hohen Geldstrafen oder auch Haft bestraft werden.

Das neue Gesetz wurde am Donnerstag in der Hauptstadt Canberra verabschiedet. Laut Regierung ist es somit das erste Land weltweit mit derart strengen Regeln in dieser Richtung.

Auszüge aus dem rund 17-minütigen Video kursieren immer noch. Allein in den ersten 24 Stunden wurde es über 1,5 Millionen Mal geteilt.

Hohe Strafen festgelegt

Unterbinden Konzerne in Australien solche Aufnahmen nicht, müssen sie mit Strafen rechnen. Es sind Geldbußen in Höhe von zehn Prozent des Umsatzes möglich. Verantwortlichen Managern drohen weiters bis zu drei Jahre Haft.

Christian Porter, Justizminister Australiens, sagte im Parlament, dass Internetplattformen nicht zulassen dürfen, dass "Hass und Terror verbreitet" würden. Im Schnellverfahren stimmten beide Kammern zu.

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