Wirtschaft

Anklage gegen Ex-ÖBB- Chef Huber ausgeweitet

Heute Redaktion
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Ex-ÖBB-Chef Martin Huber wird nun auch wegen schweren Betrugs an seinem früheren Arbeitgeber ÖBB angeklagt. Staatsanwalt Michael Radasztics hat heute überraschend mitten im Telekom V-Prozess zum Schillerplatz die Anklage gegen Huber ausgeweitet. Bisher musste er sich "nur" wegen Mittäterschaft bei Untreue an der Telekom verantworten. Drei andere Angeklagte wurden dagegen freigesprochen.

Ex-ÖBB-Chef Martin Huber wird nun auch wegen schweren Betrugs an seinem früheren Arbeitgeber ÖBB angeklagt. Staatsanwalt Michael Radasztics hat heute überraschend mitten im die Anklage gegen Huber ausgeweitet. Bisher musste er sich "nur" wegen Mittäterschaft bei Untreue an der Telekom verantworten. Drei andere Angeklagte wurden dagegen freigesprochen.

Martin Huber habe gegenüber den ÖBB nicht die Wahrheit über sein Engagement beim Kauf und Verkauf der Schillerplatz-Immobilie gesagt, begründete der Ankläger die Ausweitung. In Wirklichkeit sei Huber faktischer Geschäftsführer beim Käufer, der Schillerplatz 4-Projektentwicklungsgesellschaft SP4, gewesen und nicht seine Ehefrau.

75 Prozent der Anteile an der SP4 hatte Huber, dies habe er gegenüber den ÖBB nicht offengelegt. Da der Betrug die Schadenssumme von 50.000 Euro übersteige werde Huber wegen Schweren Betrugs angeklagt.

Drei Angeklagte freigesprochen

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Moravec-Loidolt hat gleichzeitig drei Angeklagte im laufenden Hauptverfahren freigesprochen. Zur Gänze freigesprochen wurden ein Architekt, ein Ex-Mitarbeiter der Telekom Austria und die Ex-Telekom-Mitarbeiterin und nunmehrige ÖBB-Personenverkehrs-Vorständin Birgit Wagner.

Als Begründung nannte die Richterin die kurz zuvor erfolgte Zurückziehung der Anklage. Auf der Anklagebank im Landesgericht Wien bleiben nun Ex-Telekom-Chef Heinz Sundt, Ex-Telekom-Finanzvorstand Stefano Colombo, Martin Huber und dessen Ehefrau Barbara Huber-Lipp.

Architekt "verängstigt"

Die drei nun Freigesprochenen waren wegen Beweismittelfälschung bzw. wegen Begünstigung anderer Beschuldigter angeklagt worden. In der Hauptverhandlung wurden insbesondere vom Architekt die Vorwürfe entkräftet. Er schilderte aber auch, dass er nach einer Hausdurchsuchung in seinem Büro und seiner Wohnung und der darauffolgenden Einvernahme im Ermittlungsverfahren beschlossen habe, kein Wort mehr zu sagen.

Nach dem Freispruch meldete sich der Architekt im Gerichtssaal noch einmal zur Wort. Er sei damals nicht "verärgert" sondern "verängstigt" gewesen, außerdem habe er der ermittelnden Staatsanwältin ohnehin nach seiner Einvernahme noch einmal schriftlich ein Gespräch angeboten. Die Richterin ging aber darauf nicht mehr ein und schickte ihn aus dem Saal.