Politik

Anklage gegen Sebastian Kurz – Entscheidung gefallen

Wird Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen des Vorwurfs der Falschaussage angeklagt? Der Weisungsrat hat nun genau das entschieden.

Sebastian Kurz kehrte der Politik im Winter 2021 den Rücken.
Sebastian Kurz kehrte der Politik im Winter 2021 den Rücken.
Sabine Hertel

Unzweifelhaft handelt es sich bei Sebastian Kurz um jemanden, der großes öffentliches Interesse generiert. Entsprechend kompliziert ist der Weg, den ein mögliches Strafverfahren gegen seine Person durchlaufen muss. Bereits seit über zwei Jahren wird nun wegen einer möglichen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss ermittelt.

"Na" soll er dort auf die Frage geantwortet haben, ob er in die Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef involviert war – obwohl er es Chats zufolge sehr wohl gewesen sein soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Vorhabensbericht der WKStA, also ob sie nach ihren Ermittlungen das Verfahren einstellen oder zur Anklage bringen will, liegt bereits seit Längerem im Justizministerium. Dort geht der Bericht über solch ein Verfahren mit öffentlicher Relevanz erst an die Oberstaatsanwaltschaft, dann an den Weisungsrat, der die Justizministerin direkt berät. In praktisch allen Fällen hält sich der oder die Ministerin an diesen Rat; Alma Zadić kündigte bereits an, ihn ebenfalls zu befolgen.

Urteil des Weisungsrates da

Nun wurde bekannt, wie das Urteil der letzten Sitzung ausfiel: Der Weisungsrat habe gegenüber dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft bezüglich Ex-Kanzler Sebastian Kurz "keine grundsätzlichen Einwände". Das teilt das Justizministerium am Mittwoch mit.

Was nun genau passiert, ist noch unklar. Denn ob die Anklagebehörde einen Strafantrag einbringen möchte, oder eben nicht, wurde nicht mitgeteilt. Man weiß nur, dass der Weisungsrat das geplante Vorgehen abgesegnet hat.

Insider gehen von Strafantrag aus

Polit-Insider gehen davon aus, dass ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde. Ein Kurz-Sprecher äußerte sich gegenüber "Heute" folgendermaßen dazu: "Mittlerweile hat es fast schon Tradition in Österreich, dass Medienvertreter vor den Betroffenen über Verfahrensschritte informiert sind. Es wäre für uns jedenfalls wenig überraschend, wenn die WKStA trotz 30 entlastender Zeugenaussagen dennoch entschieden hätte, einen Strafantrag zu stellen. Faktum ist: Die Vorwürfe sind falsch und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen."