Österreich

Anklage nach tödlicher Sex-Attacke auf Tanzlehrerin

Heute Redaktion
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Bild: privat

Die Staatsanwaltschaft Wels hat nach einer mutmaßlichen tödlichen Sex-Attacke auf eine Tanzlehrerin in Gmunden gegen einen 38-Jährigen Anklage erhoben. Der Mann sitzt seit dem Vorfall vorigen Sommer in Untersuchungshaft. Ihm werden Vergewaltigung mit Todesfolge und Mordversuch vorgeworfen.

. Ihm werden Vergewaltigung mit Todesfolge und Mordversuch vorgeworfen.

Der Übergriff wurde in der Nacht auf 7. Juli 2013 verübt. Die 51-Jährige war nach einer Feier vor ihrem Haus vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie hatte das Bewusstsein nicht mehr erlangt und konnte daher keine Aussage mehr machen. Wenige Tage danach wurde der 38-jährige Bekannte des Opfers festgenommen. Er will einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben und weist jede Schuld an ihrem Tod zurück.

Drei Gutachten

Den Ausschlag für die Anklage hat ein gegeben. Demnach ist die Tanzschulbesitzerin an einem Schädelbasisbruch und Gehirnblutungen gestorben. Diese Verletzungen seien durch einen "wesentlich beschleunigten Sturz" entstanden. Davor hatte es zwei Expertisen gegeben, wonach sie auch ohne Fremdverschulden gestürzt hätte sein können.

Schädel zertrümmert

Ein Eigenverschulden schloss der Sachverständige im jüngsten Gutachten aus. Vielmehr komme ein massiver Stoß gegen die rechte Körperseite des Opfers in Betracht. Darüber hinaus stellten die Experten eine Gewalteinwirkung gegen das Gesicht fest, die so heftig war, dass ein Bruch der linken Kieferhöhle die Folge war. Nach den tödlichen Verletzungen dürfte der Täter auch mit einem stark profilierten Objekt einen Schlag gegen die linke Schädelseite der Frau verübt haben, die einen weiteren Schädelbruch bewirkte.

Jahrelange Haftstrafen möglich

Anhaltspunkte, dass eine dritte Person auf das Opfer losgegangen ist oder auch nur am Tatort anwesend war, konnten nicht gefunden werden. Für beide angeklagten Delikte drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.