Zur Unterstützung der sozialen und wirtschafltichen Folgen der Coronakrise beschloss der Nationalrat die Höhe der gebührenden Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes anzuheben. Und zwar für den Zeitraum von Mitte März 2020 bis zum 30. September 2020.
In einem ersten Zeitraum könne diese Neuberechnung erst ab 1. Mai 2020 durchgeführt werden, heißt es nun in einem Schreiben des AMS Wien an einen Wiener. Weiter heißt es: "Bitte um Verständnis, dass die Nachberechnung vom 16. März 2020 bis 30. April 2020 aufgrund erforderlicher Datenabgleiche erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann." Eine Kontaktaufnahme sei dafür nicht erforderlich.
Auch in NÖ soll es Betroffene geben, wo die Neuberechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. FPNÖ-Klubobmann Udo Landbauer sieht ein Versäumnis der Bundesregierung: "Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Bundesregierung reine Ankündigungspolitik betreibt und beim Bürger selbst nichts von den vollmundig versprochenen Hilfen ankommt.“