Österreich

Anrainer ärgert Anzeigenflut in Neubau

Heute Redaktion
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Wegen der Umbauarbeiten ist die Neubaugasse für den Verkehr gesperrt, Anrainer dürfen zufahren. Weil diese aber für die Polizei nicht erkennbar sind, wird sicherheitshalber jeder gestraft.

"Ich habe Lieferdienst, auch meine Garage ist in der Neubaugasse. Wie stellen die sich das vor?", ist Aziz E. (36) angespeist. Warum der Pizzeria-Besitzer seine Penne arrabbiata derzeit auf ganz hoher Flamme einkocht? Er hatte, wie viele andere Anrainer auch, eine Anonymverfügung im Postkasten. Grund: Er ist in die für den Durchzugsverkehr gesperrte Neubaugasse (Neubau) eingefahren. Nur: Anrainer sind von dem Fahrverbot ausgenommen, das hatte jüngst auch Bezirkschef Markus Reiter (Grüne) in einem "Heute"-Interview zugesichert.

Werden Strafen aufgehoben?

Warum also die Strafe? Die Beamten könnten nur erkennen, wenn Fahrzeuge in die Neubaugasse einfahren. Nicht aber, ob diese als Anrainer oder Unternehmer auch dazu berechtigt seien. "Das Anhalten der Verkehrsteilnehmer, auch wenn es nur fünf Minuten dauert, würde schnell zu einem Stau führen", so eine Polizeisprecherin. Daher werde erst einmal auf Verdacht gestraft. Lenker, die aber rechtens in die Neubaugasse einfahren, sollten die Strafe nicht gleich bezahlen, sondern die Lenkererhebung abwarten. Die könne man dann beeinspruchen. "Wenn dabei festgestellt wird, dass das Fahrzeug tatsächlich in der Neubaugasse zugelassen ist, so ist die Chance hoch, dass die Strafe wieder aufgehoben wird", heißt es von der Polizei zu "Heute".