Österreich

Anti-Terror-Chef klar für Herausgabe von Videos

Innenminister Wolfgang Sobotka (VP) drängt auf das Sicherheitspaket, volle Unterstützung bekommt er jetzt von Peter Gridling, Verfassungschutz-Chef.

Heute Redaktion
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Innenminister Wolfgang Sobotka (li.) bekommt jetzt Unterstützung von Chef des Bundesverfassungsschutzes Peter Gridling (re.)
Innenminister Wolfgang Sobotka (li.) bekommt jetzt Unterstützung von Chef des Bundesverfassungsschutzes Peter Gridling (re.)
Bild: I.Ehm, Sabine Hertel, Daniel Schaler ("heute.at"-Montage)

Der Innenminister bringt es auf den Punkt: "Einige Terroranschläge in der jüngsten Vergangenheit haben die Notwendigkeit einer raschen Videoauswertung gezeigt."

Dieser Ansicht ist auch der oberste Terror-Jäger, der Bundesverfassungsschutz-Chef Peter Gridling: "Allen voran dient die Videoauswertung natürlich der Beweisführung. Die Videoauswertung ist zudem bei Einsätzen ein enormer Vorteil. Bei etwaigen Anschlägen wird das Informationsdefizit verringert. Man überspringt sozusagen die chaotische Phase, man bekommt rasch das notwendige Bild der Lage. Somit ist auch ein besserer Eigenschutz möglich."

Zudem sei laut Sobotka auch eine rasche Fahndung und bessere Analyse möglich. Auch die Bereiche "Kfz-Fahndung" und "Bekämpfung von Schlepperbanden" würden davon enorm profitieren.

Kennzeichenerkennungssysteme
Derzeit bestehen mobile und 2 stationäre Kennzeichenerkennungssysteme.
Gegenwärtig folgender Vorgang: KFZ passiert Standort der Kennzeichenerkennung – Kennzeichen wird in Fahndungsevidenzen abgefragt – keine Speicherung.
Allerdings werden KFZ vorwiegend in der Nacht gestohlen – Besitzer bemerkt es erst Stunden später – KFZ hat Kennzeichenerkennung passiert – allerdings ohne Nutzen, da Diebstahl noch gar nicht bemerkt und Kennzeichen eingespeichert war.
Angestrebt wird daher, die Kennzeichen von allen Fahrzeugen, die Kennzeichenerkennung passieren, für 48 Stunden speichern zu können. Wenn keine weitere Speicherung erforderlich ist, erfolgt die Löschung.

Derzeit können Aufzeichnungen von Überwachungskameras von Privatpersonen oder anderen Unternehmen (wie ÖBB, ASFINAG) nur auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft sicher erstellt und ausgewertet werden. Damit geht oft wertvolle Zeit verloren. Innenminister Wolfgang Sobotka (VP) fordert durch eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes eine gesetzliche Herausgabeverpflichtung für öffentliche Unternehmen (ÖBB/ASFINAG) auch ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft, um in dringenden Situationen sofort auf die Aufzeichnungen zugreifen zu können. Privatpersonen, die Videoüberwachungen betreiben, sollen nicht gesetzlich verpflichtet werden – es wird aber im Falle einer freiwilligen Herausgabe ebenfalls eine gesetzliche Regelung angestrebt.

Zu den Kennzeichen: Derzeit bestehen mobile und zwei stationäre Kennzeichen-Erkennungssysteme. Gegenwärtig ist der Zustand so, ein Beispiel: KFZ passiert Standort der Kennzeichenerkennung – Kennzeichen wird in Fahndungsevidenzen abgefragt – keine Speicherung. Allerdings werden KFZ vorwiegend in der Nacht gestohlen – Besitzer bemerkt es erst Stunden später – KFZ hat Kennzeichenerkennung passiert – allerdings ohne Nutzen, da der Diebstahl noch gar nicht bemerkt und Kennzeichen eingespeichert war.

Angestrebt wird daher, die Kennzeichen von allen Fahrzeugen, die die Kennzeichenerkennung passieren, für 48 Stunden speichern zu können. Wenn keine weitere Speicherung erforderlich ist, erfolgt die Löschung.

(Lie)