Österreich

Antifaschismus-Training nach Wiederbetätigung

Heute Redaktion
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Eine 36-jährige Klagenfurterin wurde am Mittwoch wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht zu zwei Jahren bedingter Haft und 30 Stunden Anti-Faschismus-Training verurteilt.

Der Frau wurden insgesamt elf Delikte vorgeworfen, darunter rechtsextreme Einträge im Web. Sie soll zwischen 2014 und 2015 auf Facebook Aufrufe zur Rassentrennung und Aussagen zur Überlegenheit der weißen Rasse gepostet haben. Laut Anklage hatte sie auch Fotos von Hakenkreuzen veröffentlicht und nationalsozialistische Kriegsverbrecher verherrlicht. Zudem hat sie sich den Spruch „Meine Ehre heißt Treue“ auf das Dekolleté tätowieren lassen.

Vor Gericht wurden Postings der Angeklagten gezeigt, darunter die österreichische Fahne mit einem Hakenkreuz, Fotos von Adolf Hitler, das Foto eines Kindes in Nazi-Uniform. Unter dem Nickname „Patriotin 88“ postete die Frau den Nationalsozialismus verherrlichende Aussagen, und andere, die dem Ku Klux Klan und dem Nationalsozialismus zugeordnet werden.

Die Angeklagte bekannte sich für schuldig. Sie erklärte, sie habe sich von diesen Kreisen durch die Geburt ihres mittlerweile neun Monate alten Sohnes abgewendet. Sie sei in den sozialen Medien nicht mehr aktiv und erneut schwanger.

Anti-Faschismus-Training

Das Urteil der Geschworenen: zwei Jahre Haft, bedingt auf drei Jahre. Außerdem muss sie 30 Stunden Anti-Faschismus-Training absolvieren. Macht sie das nicht, kann die Bewährung widerrufen werden. Sie beriet sich kurz mit ihrem Anwalt und nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.