Österreich

Antrag abgeblitzt, jetzt sind Cops hinter Mutter her

Heute Redaktion
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Bild: Manfred Schröfl

Der nächste Antrag von Sofias Mutter Doris ist beim Bezirksgericht Wiener Neustadt abgeblitzt. Noch ausständig ist der Beschluss über einen Rekurs unter Berufung auf die UN-Konvention über die Rechte der 6-Jährigen, den die Anwältin der Mutter einbrachte. Dafür ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen Kindesentziehung gegen Mutter Doris.

Im grenzüberschreitende Rechtsstreit um die sechsjährige Sofia hat das Bezirksgericht Wiener Neustadt einen Antrag der Mutter auf Aufschiebung der Vollstreckung des Beschlusses über die Rückführung des Mädchens nach Italien abgelehnt.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mutter

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt soll nun gegen die Muter ermitteln. Das Verfahren geht auf eine Anzeige des Kindsvaters vom 25. Juli zurück. "Wir werden eine Einvernahme machen, sobald es der Mutter besser geht, derzeit ist sie krank", sagte Astrid Wagner, die Anwältin der Mutter. Die Juristin ist eigenen Angaben zufolge mit dem Lebensgefährten der Frau in Kontakt, wo sich Mutter und Kind aufhalten, sei ihr nicht bekannt.

Juristin: "Flucht vor Gewalt ist keine Entführung"

Am Freitag meldete sich auch Psychoanalytikerin und Juristin Rotraud Perner zu Wort. "Als Juristin und Psychotherapeutin und Konfliktforscherin fordere ich Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) auf, sich auf europäischer Ebene für die Schaffung einer europäischen Kinder- und Jugendanwaltschaft einzusetzen", sagte sie im Gespräch mit der APA. Die Mutter der kleinen Sofia ist laut ihrer Anwältin vor vier Jahren vor ihrem angeblich gewalttätigen Lebensgefährten aus Italien zurück in ihre Heimat geflüchtet. "Flucht vor Gewalt ist keine Entführung", sagte Perner. "Es gehört grenzüberschreitend genau definiert, was Flucht, Entführung etc. ist", forderte die Juristin. Es müsse eine staatenübergreifende Institution mit Fachleuten geschaffen werden.

Vater wollte kein Besuchsrecht und zahlte keine Alimente

Der Hintergrund des Rechtsstreits: Seit die Frau mit ihrer Tochter zurück nach Österreich zog, habe der Ex-Freund alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um die gemeinsame Tochter zurückzuholen, sagte Wagner. Allerdings habe der Mann sich weder um ein Besuchsrecht noch um eine Lösung im Sinne des Kindeswohles bemüht, auch habe er keine Alimente gezahlt, so die Anwältin.

OGH: Vater bekommt Sofia

Laut Barwitzius, hat der Akt bereits "sämtliche Höchstinstanzen durchlaufen" - vom OGH in Österreich über den EuGH und den EGMR: Es ist rechtskräftig entschieden, dass die Frage des Kindeswohls durch italienische Gerichte zu klären sei. Der OGH habe 2012 festgestellt, dass das Kind dem Vater zu übergeben sei. Die einzige Entscheidung, die dem Bezirksgericht Wiener Neustadt in der Causa zukam, war jene der Modalitäten. APA/red.