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Anwalt leugnet Gaskammer in Mauthausen: Verfahren ei...

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Ein Welser Anwalt war Pflichtverteidiger bei einem Prozess wegen NS-Wiederbetätigung. In seinem Plädoyer behauptete er, es habe im KZ Mauthausen keine Gaskammer gegeben. Das brachte ihm selbst eine Anklage nach dem Verbotsgesetz ein. Doch der Weisungsrat im Justizministerium pfiff die Staatsanwaltschaft Wels in letzter Minute zurück. Das Verfahren gegen den Anwalt musste deshalb eingestellt werden. Am Landesgericht Wels soll die Verwunderung über den unüblichen Eingriff des Weisungsrates groß gewesen sein.

 

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) wenden sich jetzt mit einem scharfen Protest an Justizminister Wolfgang Brandstetter.

 

"Auch wenn wir nicht unterstellen, dass die Beziehungen des Gaskammer-Leugners – sein Bruder und Kanzleipartner ist Vizepräsident der Anwaltskammer Oberösterreich – eine Rolle gespielt haben: Hier wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein sehr berechtigtes Verfahren von oben abgewürgt", zeigt sich MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi entsetzt. "Das rückt die Justiz in ein schiefes Licht und schadet der Demokratie."

 

"Ein Anwalt muss genau überlegen, was er in seinem Plädoyer sagt, und kann nicht einfach eine rechtsextreme Geschichtsfälschung verbreiten", stellt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter fest. "Oft schon hätten wir uns gewünscht, dass das Justizministerium willkürliche Einstellungen von Verbotsgesetzverfahren verhindert. Passiert ist es fast nie. Nun hat die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt, dafür hat der Weisungsrat eine Gaskammer-Leugnung zur straffreien Bagatelle verharmlost."

Auch SOS Mitmensch übt Kritik: Damit werde ein bedenklicher Präzedenzfall in Sachen Straffreiheit von Gaskammernverleugnung geschaffen, so die Menschenrechtsorganisation.

„Die Verleugnung von Gaskammern im größten Konzentrations- und Vernichtungslager auf österreichischem Boden ist keine Bagatelle, auch dann nicht, wenn sie im Zuge der Ausübung des rechtsanwaltlichen Berufes erfolgt. Die Justiz darf hier nicht beschwichtigen, sondern sie muss ganz klare Maßstäbe setzen“, fordert SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak Brandstetter zum Handeln auf.

Kritik auch von Grünen

Die Entscheidung des Weisenrats im Justizministerium, kein Verfahren gegen jenen Anwalt zuzulassen, der in einem Plädoyer die Gaskammern in Mauthausen in Abrede gestellt hat, will der Grüne Abgeordnete Karl Öllinger nicht unwidersprochen lassen. "Das ist eigentlich so klar Verdacht auf Wiederbetätigung nach §3h Verbotsgesetz, dass jeder Zweifel ausgeschlossen sein sollte. Schließlich wurde erst 2015 ein Zahnarzt aus Mauthausen verurteilt, weil er die Existenz einer Gaskammer in Mauthausen geleugnet hatte."