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Anwalt luchste Mandantin Haus und Sparbücher ab

Heute Redaktion
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Das Haus mit Pool, das sich das Ex-Ehepaar im Bezirk Tulln gebaut hat, gehört jetzt dem Anwalt.
Das Haus mit Pool, das sich das Ex-Ehepaar im Bezirk Tulln gebaut hat, gehört jetzt dem Anwalt.
Bild: Heute

Eigentlich sollte er im Scheidungsverfahren die Interessen seiner Mandantin vertreten, doch im Gegensatz zu ihm selbst, ist die jetzt 75-Jährige nun mittellos.

Eigentlich sollte er im Scheidungsverfahren die Interessen seiner Mandantin vertreten, doch ein Anwalt aus dem Bezirk St. Pölten soll dabei nur das Beste für sich selbst herausgeholt haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft St. Pölten gegen den 53-Jährigen.

Anwalt fand "kreativen" Weg

Was war passiert? Weil ihr Gatte die Scheidung eingereicht hatte, wurde eine jetzt 75-Jährige sauer, ihr Mann (jetzt 76) solle im Aufteilungsverfahren in jedem Fall leer ausgehen.

Um das zu garantieren, dachte sich ihr findiger Anwalt einen "kreativen" sowie eigennützigen Weg aus: Er ließ sich das vom Paar im Bezirk Tulln erbaute Haus schenken (Anm.: Die Frau stand alleine im Grundbuch) und setzte sich selbst als Universalerben der 75-Jährigen ein.

§ 147 StGB Schwerer Betrug
(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung
1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder

(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2015)

3. sich fälschlich für einen Beamten ausgibt,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 5 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.

(3) Wer durch die Tat einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

§ 162 StGB Vollstreckungsvereitelung

(1) Ein Schuldner, der einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung eines Gläubigers durch Zwangsvollstreckung oder in einem anhängigen Zwangsvollstreckungsverfahren vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer durch die Tat einen 5 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Unterhalt nicht bezahlt

Ein zuvor anhängiges Sachwalterschafts-Verfahren beim Bezirksgericht Tulln aufgrund einer möglichen Persönlichkeitsstörung der 75-Jährigen war mit der Begründung, der Anwalt werde sich um die Frau kümmern und sie unterstützen, eingestellt worden.

Der Deal zwischen den beiden: Im Gegenzug für das Haus soll der Advokat ihr und auch ihrem Sohn Unterhalt zahlen. Doch dem kam der Rechtsanwalt nicht nach, die nun ebenfalls geschröpfte 75-Jährige beschwerte sich daraufhin bei der Rechtsanwaltskammer NÖ.

28 Sparbücher geschenkt

Dort ließ sie eine weitere Bombe platzen: Der Advokat soll die Frau im Zuge des Scheidungsverfahrens überredet haben, ihm auch 28 Sparbücher zu je 15.000 Euro plus Zinsen als Scheinschenkung zu überlassen. Sie willigte ein, doch der 53-Jährige soll nicht daran gedacht haben, das Geld zum Wohl seiner Mandantin zu verwalten, sondern löste die Sparbücher auf und überwies die rund 450.000 Euro auf sein eigenes Konto.

"Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich wurde über die Vorwürfe informiert und hat umgehend ein Disziplinarverfahren eingeleitet und das Fehlverhalten bei Gericht zur Anzeige gebracht", so Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer NÖ zu "Heute".

"Es wird wegen schweren Betrugs und Vollstreckungsvereitelung ermittelt", bestätigt Staatsanwalt Leopold Bien.

Franz Kienesberger, der den 76-jährigen Ex-Ehemann vertritt, ist sprachlos: "Ich hoffe, dass sich das Ganze zum Wohl des geschiedenen Ehepaares auflösen lässt, sodass beide – die ja ihr ganzes Leben das umstrittene Geld brav angespart haben – in Frieden und ohne Sorgen ihren Lebensabend genießen können. Es darf nicht sein, dass am Anfang eines Ehestreites für beide genügend Geld vorhanden ist und am Ende des Ehestreites der Anwalt eines Teiles reich ist und die beiden Ex-Ehegatten mittellos. Wobei wir von einem Betrag von um die 800.000 Euro reden, während die Vertretungskosten bei der Scheidung nur einige Tausend Euro ausgemacht haben können."

Für den beschuldigten Anwalt gilt die Unschuldsvermutung.