Niederösterreich

Anwalt meint: "3G-Regel am Arbeitsplatz ungesetzlich"

Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber meint: 3G am Arbeitsplatz könnte ungesetzlich sein, der Minister darf niemanden zur Kontrolle auffordern.

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Anwalt Gottfried Forsthuber
Anwalt Gottfried Forsthuber
privat

Mit sieben Mandanten bekämpfte Gottfried mit einem 1.000-Seiten-Akt bereits vergangene Corona-Maßnahmen, jetzt hält der Badener Topanwalt die 3G-Regel am Arbeitsplatz für nicht haltbar.

Erlaubnis vs. Berechtigung

Seit dem 1. November gilt eine 3G Pflicht auch am Arbeitsplatz. Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber bezweifelt, dass diese Regelung rechtlich überhaupt zu halten ist. „Die Kontrollpflicht ergibt sich nicht – wie alle glauben – aus der Verordnung.“

Forsthuber erläutert: "Der Chef hat vom Staat nur die Erlaubnis (er ist ermächtigt) seine Mitarbeiter zu kontrollieren. Ob er das auch darf (also ob er berechtigt ist), ergibt sich aus den Arbeitsverträgen. Das sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse. Der Gesundheitsminister kann niemandem direkt anschaffen, die Mitarbeiter zu kontrollieren."

3G-Pflicht sittenwidrig

Laut Forsthuber dürfe der Arbeitgeber auch nicht einseitig eine 3G-Pflicht einführen. „Das wäre sittenwidrig, weil der Chef damit sein Autoritätsverhältnis missbraucht.“ Das gleiche gelte für bestehende 3G-Vereinbarungen. Solche Regelungen müssten außerdem die Grenzen der Verhältnismäßigkeit und der Begründbarkeit einhalten. „Nicht einmal der Gesundheitsminister schafft das seit über 18 Monaten. Mehrfach musste der Verfassungsgerichtshof bereits Verordnungen aufheben. Grundrechte gelten auch im Privatrecht.“  

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    Anwalt Gottfried Forsthuber
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    Da in der Verordnung auch keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur 3G-Überprüfung vorgesehen sei, scheidet laut Forsthuber „eine Bestrafung bereits nach grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen von vornherein aus.“

    Das kann Mitarbeiter tun

    Was kann der einzelne Mitarbeiter tun? „Falls der Chef 3G durchdrücken will, muss dagegen mit Feststellungs- und Unterlassungsklage vorgegangen werden. Der Unterlassungsanspruch ist übrigens verschuldensunabhängig. Das heißt: Auch wenn der Chef 3G mit guter Absicht verfügt, kann er erfolgreich geklagt werden.“ so Forsthuber.

    In einem Video erklärt Anwalt Forsthuber nähere rechtliche Hintergründe. Weitere Infos finden sich auf forsthuber.at