Niederösterreich

Anwalt und Verein gegen Zwangsmaßnahmen in Schulen

Seit März 2020 leiden viele Kinder unter Massentests und Abstand. Anwalt Forsthuber und der Verein "RESPEKT" gehen dagegen vor

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Aktivisten der Plattform RESPEKT mit Luftballons und Banner vor Theseus-Tempel im Volksgarten.
Aktivisten der Plattform RESPEKT mit Luftballons und Banner vor Theseus-Tempel im Volksgarten.
privat

Eltern und Schüler, die sich jetzt gegen die Zwangsmaßnahmen wehren wollen, erhalten jetzt österreichweit Unterstützung durch eine Badener Anwaltskanzlei und die unabhängige und überparteiliche Plattform RESPEKT. „Weil Gesundheit nicht verordnet werden kann, ein klares Nein zum direkten und indirekten Impfzwang“, so Uni-Professor Christian Schubert, wissenschaftlicher Leiter des Interdisziplinären Arbeitskreises für Kinder- und Jugendrechte der Plattform RESPEKT.

Psychiatrien voll

Obmann Udo Preis tritt für rechtliche Schritte gegen Verantwortliche im Schul- und Bildungswesen ein, die sich der Kindeswohlgefährdung schuldig machen. „Die Abteilungen der Kinderpsychiatrien sind bereits voll. Ihnen wurde und wird suggeriert, einen Anteil am Epidemie-Geschehen zu haben – was nicht stimmt. Wir müssen unsere Kinder jetzt mehr denn je biopsychosozial schützen“, betont Schubert.

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    Aktivisten der Plattform RESPEKT mit Luftballons und Banner vor Theseus-Tempel im Volksgarten.
    Aktivisten der Plattform RESPEKT mit Luftballons und Banner vor Theseus-Tempel im Volksgarten.
    privat

    Juristen, die hier unterstützend tätig sind, sehen nun eine rechtliche Möglichkeit, wie der einzelne Schüler von den Pandemie-Zwangsmaßnahmen befreit werden kann. Mit dem Ergebnis, dass in der Folge solche Maßnahmen generell aufgehoben werden, die mutmaßlich das Kindeswohl gefährden. „Die Plattform RESPEKT wird daher die Initiative unterstützen, die es Eltern und Kindern ermöglichen soll, erfolgreich eine entsprechende sogenannte Maßnahmenbeschwerde gegen die Verantwortungsträger im Bildungswesen einzubringen“, bestätigte Udo Preis.

    "Aktiv für Rechte eintreten"

    Als zusätzlicher Partner für diese Aktion konnte die Badener Anwaltskanzlei Forsthuber & Partner gewonnen werden. „Wir gehen genauso vor, wie auch der Ortstafelstreit in Kärnten geklärt werden konnte: Eltern und Kinder müssen aktiv für Ihre Rechte eintreten. Die ersten Anträge wurden bereits eingebracht“, erklärt Anwalt Gottfried Forsthuber.

    "Spuk hat sofort Ende"

    Wie läuft das ab? „Der Schüler sagt der Schulleitung: ,Ich mag auch ohne Maske (Anm.: Maskenpflicht fällt ohnedies am Dienstag), Abstand, Test in die Schule gehen‘. Darauf könne der Schüler „entweder bleiben, oder er wird des Schulgebäudes verwiesen. Tritt so ein Fall ein, könne dagegen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden. Wesentlich sei dabei der „Antrag auf aufschiebende Wirkung.“ Damit werde bei Zustimmung durch das Gericht der einzelne Schüler vorläufig von den Pandemiebestimmungen befreit. „Der Spuk hätte sofort ein Ende.“ so Anwalt Forsthuber.

    Doch welche Chancen räumt er dem Vorhaben ein? „Kein Gericht in Österreich hat sich bisher wirklich inhaltlich mit der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen auseinandergesetzt. Aufgrund fehlender Beweise und Begründungen durch die Regierung, kann die Kindeswohlgefährdung nicht länger rechtens sein.“ ist Forsthuber überzeugt.

    Wichtig sei es laut Forsthuber rasch zu handeln. Die Anträge sollten noch im Juni 2021 gestellt werden, weil dieser Zeitraum hinsichtlich verschiedener Fristen wichtig sei. 

    Anwalt Gottfried Forsthuber
    Anwalt Gottfried Forsthuber
    privat