Wien

"Rassistisch!" Deutscher Jurist bekam Parkkralle

Ein Lenker ließ sein Auto in Landstraße stehen, vergaß auf den Parkschein und bekam sofort eine Parkkralle. Das will er sich nicht gefallen lassen. 

Thomas Peterthalner
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    Anwalt wehrt sich gegen Parkkralle.
    Anwalt wehrt sich gegen Parkkralle.
    privat

    Jurist Georg F. war Ende September mit dem Auto beruflich in Wien unterwegs. Der Deutsche ließ sein Auto am 29.9. vor dem Haus in der Kleingasse 8 (Wien-Landstraße) stehen. Am nächsten Tag erlebte er eine bittere Überraschung. "Leider habe ich vergessen einen Parkschein zu ziehen und habe dementsprechend einen Strafzettel erhalten. Sofort nach Erhalt des Strafzettels haben die Wiener Polizisten eine Parkkralle an meinem Fahrzeug angebracht." Das Fahrzeug sei in Bulgarien zugelassen, so der Betroffene. Er ortet daher einen "rassistischen" Hintergrund, die Blockade sei "unrechtmäßig" gewesen. 

    Parkkralle zu unrecht angebracht?

    "Gemäß Paragraph 4 Absatz 5 Parkometergesetz darf man eine Parkkralle nur dann anbringen, wenn die Strafverfolgung wesentlich erschwert oder unmöglich ist und es sich um mehrfache und in einem zeitlichen Zusammenhang stehende Übertretungen handelt", meint Georg F. Diese Gründe lagen angeblich nicht vor, die Strafverfolgung innerhalb der EU sei problemlos möglich gewesen. "Die Anbringung einer Parkkralle ist eine 'Ultima Ratio'-Lösung und darf nach der europäischen Rechtsprechung nur bei Fahrzeugen aus Drittstaaten, die nicht zur EU gehören, eingesetzt werden", erklärt er.

    Polizei kontaktiert

    Als Georg F. nicht wegfahren konnte, kontaktierte er sofort die Polizei. Die Beamten teilten ihm angeblich mit, dass die Anbringung einer Parkkralle notwendig gewesen, um die Zahlung der Strafe sichern zu können – weil das Auto aus Bulgarien stammt. "Eine solche Begründung ist nicht nur rechtswidrig, sondern rassistisch."

    Probleme soll es auch gegeben haben, als der Jurist dann die Strafe bezahlen wollte. "Bei der Magistratsabteilung 67 ließen mich die Beamten vor dem Schalter mehr als 30 Minuten vergeblich warten. Ein Gespräch fand nicht statt. Sie haben sich über mich und meine Herkunft lustig gemacht, was ich alles hören konnte." Ein Beamter habe ihm dann klar gesagt, "dass Bulgaren zahlen müssen". 

    "In Russland damit gerechnet"

    Eine Bestätigung habe er nicht erhalten. "Die Polizei hat sich geweigert mir die Strafzettel auszuhändigen. Dementsprechend kann ich dagegen nicht gerichtlich vorgehen. Damit hätte ich in Russland, nicht aber in Österreich gerechnet." Bis zur Entfernung der Parkkralle habe er über eineinhalb Stunden bei seinem Auto warten müssen. Den an der Scheibe angeklebten Verständigungs-Zettel  musste Georg F. professionell entfernen lassen. "Die Kosten dafür muss ich natürlich selbst tragen."

    Polizei ermittelt

    "Heute" fragte in der Wiener Landespolizeidirektion nach, was es mit der Geschichte des Deutschen auf sich hat. "Diese Schilderungen sind uns bekannt und wurden an die zuständige Stelle, in dem Fall unser Bürgerservice, weitergeleitet.
    Der Sachverhalt wird erhoben und man wird mit dem Herrn in Kontakt treten, Näheres konnte bis dato noch nicht erhoben werden, da uns diese Schilderung auch erst vor Kurzem erreicht hat", hieß es aus der Wiener Polizei. Für alle Betroffenen gilt natürlich die Unschuldsvermutung. 

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      Screenshot ORF
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