Szene

Anwalt wirft Hartmann "Vernebelungstaktik" vor

Heute Redaktion
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Während Ex-Burgtheaterchef Matthias Hartmann die Burg auf beinahe zwei Millionen Euro klagt, sieht der Anwalt des Hauses am Ring eine "reine Vernebelungstaktik" des Entlassenen. Seine Kommentar zu den Vorwürfen von Hartmann: "verfassungsrechtlicher Schwachsinn". Schon allein die Steuerhinterziehung Hartmanns würde reichen, den Ex-Burg-Chef aus dem Job zu bugsieren.

Während Ex-Burgtheaterchef Matthias Hartmann die Burg auf beinahe , sieht der Anwalt des Hauses am Ring eine "reine Vernebelungstaktik" des Entlassenen. Seine Kommentar zu den Vorwürfen von Hartmann: "verfassungsrechtlicher Schwachsinn". Schon allein die Steuerhinterziehung Hartmanns würde reichen, den Ex-Burg-Chef aus dem Job zu bugsieren.

Anwalt Bernhard Hainz vertritt das Burgtheater im Rechtsstreit gegen den entlassenen Direktor Matthias Hartmann. Er sieht in der "eine reine Vernebelungstaktik". Der Anwalt wirft Hartmann vor, nicht nur Kenntnis vom "System Stantejsky" gewusst zu haben, der Ex-Direktor sei auch "an diesem System selbst beteiligt" gewesen.

Matthias Hartmann ist sich laut seinem Anwalt keiner Schuld bewusst. "Herr Gut" Hartmann habe sich als Geschäftsführer der Burg immer an seine Pflichten gehalten. Um das zu beweisen, zog Hartmann sogar den deutschen Experten Peter F. Raddatz hinzu. Laut Anwalt Hainz gelang es dem Experten nicht, das "System Stantejsky" zu durchschauen. "Die fristlose Entlassung von Matthias Hartmann steht weder mit der Abschreibungsmethodik noch mit der Liquiditätssituation des Burgtheaters in einem Zusammenhang. Raddatz wurde offensichtlich ebenfalls von Matthias Hartmann und Silvia Stantejsky getäuscht, ansonsten hätte das System schon viel früher auffliegen müssen."

Hartmann hätte "seit Juli 2009 Kenntnis von der Schwarzgeldpraxis der früheren Burgtheater-Geschäftsführung. Schlimmer noch: er war aktiver Teil dieses Systems. Wie er selbst zugegeben hat, hat er sich sogar persönlich daran beteiligt", so der Anwalt.

Schon Steuerhinterziehung allein ist "ausreichender Entlassungsgrund"

im Zusammenhang mit dem Fall. "Dies alleine ist schon ein ausreichender Entlassungsgrund." Über das System Stantejsky habe er niemanden informiert, "weder den Aufsichtsrat noch Doktor (Holding-Chef Georg, Anm.) Springer noch den Minister, weil es ja solche Schwarzgeldsysteme schon begrifflich an sich haben, dass man sie nicht an die große Glocke hängt"

Burg-Anwalt: Hartmanns Gründe für Klage "Schwachsinn"

Der Ex-Chef des Burgtheaters behauptet in seiner Klage, nicht ohne Zustimmung von Werner Faymann aus seinem Job geworfen werden zu können. Das sei "verfassungsrechtlicher Schwachsinn. Laut Bundestheaterorganisationsgesetz ist ausschließlich der jeweilige Kunst- und Kulturminister für die Bestellung und Abberufung zuständig." Zum Zeitpunkt von Hartmanns Bestellung war das Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP).

Hainz hält den ersten Gerichtstermin "frühestens im Mai" für wahrscheinlich, "vielleicht auch erst im Juni".

APA/red.