Österreich

Anwalt wollte von Mandanten 10.000 Euro für Schriftsatz

Horst R. wurde von seinem Bankberater um 560.000 Euro betrogen. Er nahm sich einen Anwalt, dieser forderte insgesamt 16.000 Euro Schwarzgeld.

Christine Ziechert
Der Klient übergab dem Juristen 16.000 Schwarzgeld in bar (Symbolbild).
Der Klient übergab dem Juristen 16.000 Schwarzgeld in bar (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Horst R. scheint, vom Pech verfolgt zu sein: 2017 verlor der Pensionist 560.000 Euro Erspartes. Schuld war sein Bankberater, der das Geld heimlich vom Sparbuch abgehoben und in riskante Wertpapier-Spekulationen investiert hatte. Der Grazer verklagte daraufhin die Bank, verlor jedoch in drei Instanzen.

Die Bank erklärte sich schuldlos und verwies auf einen mündlichen Vermögensverwaltungs-Vertrag, den Horst R. angeblich mit dem Bank-Angestellten abgeschlossen hattee: "Und das, obwohl die Bank mir diesen Mitarbeiter zugeteilt hat und die Beratung und Betreuung immer in den Räumen der Bank stattfand", meint Horst R. zur "Kleinen Zeitung". Die Gerichte folgten der Argumentation der Bank.

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    EXPA / APA / picturedesk.com

    Jurist wollte 10.000 Euro für Schriftsatz

    Da Horst R. der Meinung war, dass sein Anwalt vor Gericht schwerwiegende Fehler gemacht hatte und zudem wichtige Unterlagen aus dessen Kanzlei verschwunden waren, wechselte er den Rechtsbeistand, um Berufung einlegen zu können. Doch auch der neue Jurist soll sich laut dem Grazer nicht richtig verhalten haben.

    Denn er soll laut Horst R. zuerst 10.000 Euro Schwarzgeld für einen Schriftsatz verlangt haben: "Und danach wollte er weitere 6.000 Euro, da ihm die Tarife meiner Rechtsschutzversicherung nicht hoch genug waren", erklärt der Pensionist der "Kleinen Zeitung". Da Horst R. aufgrund der Frist für die Berufung unter Druck war, übergab er die Beträge bar in einem Kuvert.

    "Ich habe zwei Fehler gemacht. Zuerst wählte ich die falsche Bank und dann den falschen Anwalt" - Horst R.

    Ein kleiner Trost für den Grazer: Einen Prozess gegen den Bank-Mitarbeiter hat Horst R. gewonnen, der Mann wurde rechtskräftig zu vollem Schadenersatz verurteilt. Doch der Angestellte ging in Privatkonkurs. Statt 560.000 Euro erhält der Pensionist in fünf Jahren nur eine Quote von 0,23 Prozent – rund 1.290 Euro! "Ich habe zwei Fehler gemacht. Zuerst wählte ich die falsche Bank und dann den falschen Anwalt", zieht Horst R. gegenüber der "Kleinen Zeitung" Resümee.