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Anwalt zerrt Praktikantin wegen 10,50 € vor Gericht

Heute Redaktion
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Ungewöhnlicher Gerichtsfall in der Schweiz. (Symbolbild)
Ungewöhnlicher Gerichtsfall in der Schweiz. (Symbolbild)
Bild: iStock

Ein Rechtsanwalt reichte Anzeige gegen seine Praktikantin ein, weil diese bei der Zeiterfassung flunkerte. Nun muss er sie mit viel Geld entschädigen.

Dass ein Anwalt in eigener Sache Strafanzeige erstattet, ist ungewöhnlich – vor allem, wenn er schließlich kläglich scheitert. Denn man könnte denken, ein Experte würde nur vor Gericht gehen, wenn er sich auch sicher ist, zu gewinnen.

Ein Schweizer Anwalt verzeigte seine Praktikantin wegen versuchten Betrugs und scheiterte vor der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Nun hat auch das Obergericht sein Begehren abgeschmettert, wie die "Berner Zeitung" berichtet.

Bewerbungsgespräch statt Vorlesung

Letzten Frühling gab eine Praktikantin einer Berner Anwaltskanzlei an, eine Vorlesung zu besuchen, stellte sich aber stattdessen bei einem anderen Arbeitgeber vor.

Dass die Praktikantin im internen Zeiterfassungssystem geschummelt hatte, fiel dem Anwalt erst auf, als die Frau bereits gekündigt hatte. Er stellte sie frei und erstattete Anzeige wegen versuchten Betrugs.

Eine Verurteilung schloss die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland aber von Anfang an aus. Wenn, dann habe die Frau "höchstens" einen "geringfügigen" Betrug "versucht". Dieser bleibt laut Gesetz straffrei. Zu diesem Schluss kam das Gericht wohl durch den Stundenlohn von 12,50 Franken (etwa 10,50 Euro), den die Praktikantin damals erhielt.

Einarbeiten ist "stinknormal"

Am Obergericht argumentierte der Anwalt nun, sein Schaden sei größer gewesen als nur der Stundenlohn: Er habe nämlich mit einer längerfristigen Zusammenarbeit gerechnet und dementsprechend Zeit investieren müssen, eine neue Mitarbeiterin einzuarbeiten. Das reichte aber dem Obergericht nicht, denn das Einweisen neuer Leute sei "stinknormal".

Der Anwalt wurde schließlich dazu verdonnert, die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Franken (ca. 850 Euro) zu tragen und die Ex-Praktikantin mit 629,20 Franken (ca. 535 Euro) zu entschädigen.

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