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Anwältin fordert Strafen für "g'sunde Watsch'n"

Heute Redaktion
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30 Prozent finden laut GfK-Umfrage, dass die "g'sunde Watsch'n" nicht schaden kann. Dieses "Erziehungsmittel" ist zwar gesetzlich verboten - aber es gibt keine Konsequenzen für Eltern, die ihre Kinder ohrfeigen.

30 Prozent finden laut GfK-Umfrage, dass die "g'sunde Watsch'n" nicht schaden kann. Dieses "Erziehungsmittel" ist zwar gesetzlich verboten - aber es gibt keine Konsequenzen für Eltern, die ihre Kinder ohrfeigen.

Derzeit gilt das nur als Beleidigung, tatsächlich angezeigt werden nur Delikte wie Quälen oder schwere Körperverletzung. "Das soll sich ändern", so Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits. Sie will, dass Ohrfeigen als Straftaten eingestuft werden.

Kinder dürften einfach nicht geschlagen werden: "Wir haben auch schon versucht, da etwas zu verändern, weil das Signal verheerend ist. Aber leider hat sich da noch nichts getan", so die Expertin im Ö1-Interview.

Karmasin will beraten

ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin will verstärkt vorbeugend beraten. Sie setzt auf Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung im Vorfeld. Außerdem soll über Angebote wie Telefon-Hotlines oder Beratungsstellen informiert werden. Gerade in Akutsituationen bräuchten viele "überforderte" Eltern Unterstützung, meint Karmasin.

Ein verschärftes Strafrecht - ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter will mehr Strenge beim Delikt Körperverletzung - hilft nur bedingt. Nicht jede "gesunde Watschen" verursacht gleich eine Körperverletzung.
In Österreich ist seit 1989 gesetzlich ein Gewaltverbot in der Familie verankert. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch B) h(ABGeißt es dazu: "Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig."