Politik
Anwesenheitsliste für alle Lokale geplant
Gesundheitsminister Rudi Anschober schickte drei neue Corona-Gesetzespakete in Begutachtung. Eines schreibt Anwesenheitslisten für Gastronomie vor.
"Betriebe, Veranstalter und Vereine" sollen künftig verpflichtet sein, Kontaktdaten ihrer Gäste 28 Tage lang zu speichern. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf aus dem Sozialministerium vor. Allerdings: Die Kontaktdaten sollen nur erhoben werden dürfen, wenn der Gast "ausdrücklich eingewilligt" hat. Ziel der Maßnahme ist laut Anschober eine erleichterte Nachverfolgung von "Super-Spreadern".
Eine Änderung der Corona-Strafen ist vorgesehen
Aber das ist nicht die einzige Corona-Reform, die der Gesundheitsminister gestern zur Begutachtung dem Parlament übergab. Ein weiterer Entwurf sieht eine Änderung der aktuell geltenden Corona-Strafen vor. So soll etwa die Strafe für "das rechtswidrige Betreten von Betrieben, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln" von bis zu 3.600 Euro auf 1.450 Euro reduziert werden. Wer Maske oder Abstand ignoriert, soll künftig bei Anzeige 500 Euro zahlen müssen.
Härtere Strafen für Verstöße gegen Betretungsverbote
Deutlich härter sind die Strafen für "Inhaber von Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln". Verstoßen diese gegen "Betretungsverbote", müssen sie mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen. Das dritte Gesetzespaket soll die gesetzlichen Grundlagen für die neue "Corona-Ampel" schaffen und klären, wer auf welcher Ebene entsprechende Verordnungen erlassen darf.
Spannend: Wie im Tennis können Behörden dabei aber auch von übergeordneten Stellen "overruled" werden. Heißt konkret: Ordnet eine Bezirksverwaltungsbehörde via Verordnung einen lokalen Lockdown an, kann der von Landeshauptleuten und Gesundheitsminister aufgehoben werden