Kürzlich wurde ein schwerverletzter Graureiher im Tierschutzhaus Vösendorf von Tierschutz Austria eingeliefert. Das Tier war in einem Garten in Lanzendorf (Bezirk Bruck an der Leitha) entdeckt worden. Der Vogel war flugunfähig gewesen und hatte sich nahezu problemlos einfangen lassen, was allerdings kein gutes Zeichen war.
Ein Flügel des Reihers war schwer verletzt und ein erster Verdacht keimte auf. Dieser erhärtete sich dann bei der Erstuntersuchung inklusive Röntgen durch die TSA-Tierärzte: Der Vogel wurde angeschossen. Im Schultergelenk des Graureihers steckte das Projektil eines Luftdruckgewehrs, welches dem Tier enorme Schmerzen und Qualen bereitete. Aufgrund der Schwere der Verletzung konnte der Flügel nicht amputiert werden und das Tier musste leider euthanasiert werden.
Tierschutz Austria erstattete Anzeige wegen Tierquälerei und wegen des Verstoßes gegen die NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung. Die Verordnung sieht vor, dass Graureiher vorrangig (gelinderes Mittel) vertrieben werden müssen. Dafür dürfen nur optische und akustische Hilfsmittel verwendet werden.
Im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen, dürfen sie zwar vom 16. August bis 31. Jänner bejagt werden, aber auch nur dann, wenn die Vertreibung durch optische und akustische Hilfsmittel nachweislich nicht geholfen hat.
Graureiher sind Jägern und Fischern oft ein Dorn im Auge. Laut Tierschutz Austria würden Graureiher täglich aber nur 300 bis 500 Gramm an Nahrung zu sich nehmen und zudem neben Weißfischen auch Frösche, Molche oder Wühlmäuse essen. „Ein langfristiges, wissenschaftliches Monitoring ist unbedingt notwendig. Es kann nicht auf Zählungen der Fischer, die ja nachweislich ein rein ökonomisches Interesse haben, zurückgegriffen werden“, so Vereinspräsidentin Madeleine Petrovic.
Geht es nach Petrovic, sollen es ein ganzjähriges Jagdverbot auf die Graureiher geben. „Wir fordern daher die sofortige Streichung des Graureihers aus der Liste der jagdbaren Arten. Eigentlich müsste der Gaureiher unter die niederösterreichische Artenschutzverordnung fallen“, so Petrovic.