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Apfel im Auto gegessen, dann 35 Euro Strafe

Heute Redaktion
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Schnell einen Snack auf dem Parkplatz verspeisen – kein Problem. Das dachte zumindest ein Autofahrer in der Schweiz. Er wurde eines Besseren belehrt.

Ein Autofahrer im Aargau (Schweiz) dachte, er mache alles richtig, als er auf einem Parkplatz anhielt, um einen Apfel zu essen. Denn er wusste: Das Essen am Steuer kann unter Umständen gestraft werden. Umso überraschter war er, als eine Polizeiangestellte zu ihm kam und ein Parkticket von ihm verlangte.

"Ich habe das Auto nicht verlassen und es waren noch mehrere Parkplätze frei", sagte der Mann zur "Aargauer Zeitung". Daher forderte er die Parkwächterin dazu auf, ihm den Paragrafen zu zeigen, der festlege, dass man für das kurze Halten ohne Verlassen des Fahrzeugs ebenfalls ein Parkticket lösen müsse. Die Parkwächterin rief daraufhin eine Polizeipatrouille zur Hilfe.

Keine Großzügigkeit

Nach einigem Suchen konnte sie ihm auch den entsprechenden Paragrafen in der Verkehrsregelverordnung zeigen. Der Mann entschuldigte sich also und hoffte in Folge auf die Großzügigkeit der Polizisten. Diese gaben aber nicht nach - im Gegenteil: ihm wurde eine Strafe über 40 Franken (umgerechnet circa 35 Euro) wegen "Nichtingangsetzen der Parkuhr" verpasst.

Der Autofahrer kann dieses Verhalten nicht verstehen. "Das ist nicht verhältnismäßig", erklärte er der AZ. "In Aarau ist es offensichtlich nicht möglich, schnell auf einem Parkplatz einen Apfel zu essen."

Woanders habe er dies noch nie erlebt. Dort sei er bereits von Parkwächtern angesprochen aber dann in Ruhe gelassen worden.

(Red)