Österreich

Hitze im Büro: AK fordert Gesetzesänderung

Die Hitze macht immer mehr Arbeitnehmern in Österreich zu schaffen. Die AK möchte eine Gesetzesänderung.

Heute Redaktion
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Schwitzen im Büro soll laut AK bald der Vergangenheit angehören (Symbolbild).
Schwitzen im Büro soll laut AK bald der Vergangenheit angehören (Symbolbild).
Bild: iStock

Schwitzen am Arbeitsplatz gehört in diesem Sommer für viele Menschen zum Alltag. Hitzefrei gibt es in Österreich aber nicht. Diesen Umstand kritisiert die AK seit einigen Jahren.

"Aufgrund der klimatischen Veränderungen wird es in Österreich immer heißer, die Hitze ist ein großes Thema für Arbeitnehmer, viele klagen darüber, doch die rechtlichen Vorgaben sind schwammig formuliert und stammen aus den 1990er-Jahren", erklärt Harald Bruckner von der Arbeiterkammer Wien gegenüber "Heute.at". Es gibt derzeit keine gesetzlichen Obergrenzen, ab wann die Arbeit einzustellen ist. Die AK will nun dagegen vorgehen.

"Arbeiten bei Temperaturen über 30 Grad ist nicht zumutbar. Wir fordern Obergrenzen, weil sich das Klima verändert hat. Konkret bedeutet das: Sollte die Temperatur im Büro 25 Grad überschreiten, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu setzten, um das Gebäude zu kühlen. Wenn das nicht passiert, muss es hitzefrei geben", betont der AK-Mitarbeiter.

Die Maßnahmen können vielfältig sein. Bruckner nennt hier verschiedene Beispiele wie etwa Wärmeisolierungen, Außenrolladen oder Klimaanlagen, wobei letztere aus ökologischer Sicht nicht die beste Lösung darstellen. Auch Hitzepausen am Nachmittag oder gelockerte Bekleidungsvorschriften könnten eine Alternative sein.

"Arbeitsplätze klimafit machen"

"Wir müssen es schaffen, Arbeitsplätze klimafit zu machen", sagt Bruckner. Übermäßige Hitze führt zu körperlicher Erschöpfung und folglich auch zu mentalem Leistungsabfall, was sich vor allem am Arbeitsplatz negativ auswirkt.

Auch für Arbeitnehmer im Freien muss es besseren Schutz geben. Besonders Bauarbeiter sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Derzeit gilt die Regelung, dass ab Temperaturen über 32,5 Grad Celsius entweder ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden muss. Die Entscheidung liegt aber immer noch beim Arbeitgeber. (str)