Österreich

Arbeiten in der Pension: Verdienstgrenze beachten

Heute Redaktion
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AK NÖ-Chef Markus Wieser
AK NÖ-Chef Markus Wieser
Bild: Vyhnalek

Nach 45 Dienstjahren ist Franz A. (62) in die "Hacklerpension" gegangen. Nun könnte er stundenweise in einer Firma aushelfen. "Darf ich zur Pension dazuverdienen?", fragt er.

Personen, die die "Hacklerpension" in Anspruch nehmen, dürfen grundsätzlich auch in der Pension dazuverdienen – aber Achtung: "Ein Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von heuer 438,05 Euro monatlich führt zu einem Wegfall der Pension", sagen die ExpertInnen der AK Niederösterreich. Erst ab Erreichen des Regelpensionsalters von 65 darf Herr A. – wie alle ASVG-PensionistInnen - unbeschränkt dazuverdienen. Je nach Höhe des Zuverdienstes kann allerdings eine Steuernachzahlung fällig werden.

"Bei allen Fragen rund um Zuverdienst in der Pension helfen Ihnen die Sozialrechts-ExpertInnen der AK Niederösterreich gerne weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

Beratung und Infos bei der AK Arbeits-und Sozialrechtsberatung: Telefonnummer 057171-22 000 (Lie)